Volltext: Allgemeine Einführung in das Steuerwesen (I. Teil /1909)

I. Abschnitt. 
Pte Steuern. 
Als selbstverständlich betrachtet es heute jedermann, daß der 
Staat zwangsweise von den Staatsbürgern Beiträge einhebt, 
daß er aus dem Haushalt des Privaten schöpft, um seine eigene 
Wirtschaft, den sogenannten Staatshaushalt, zu speisen. Man nennt 
das: Der Staat übt die Finanzhoheit über seine Bürger, und jeder 
mann findet das in Ordnung, die meisten meinen, das war immer 
so und müsse immer so bleiben. 
Und dennoch hat es eine Zeit gegeben, wo es für jeden freien 
Mann als Schande gegolten hätte, Steuern zu zahlen. „Ein freier 
Mann zinset nicht", heißt ein altes deutsches Sprichwort. Aeltere 
Gesellschaftsformen kennen die Steuer nicht. Woher stammt diese 
merkwürdige und unliebsame Erscheinung der Steuer? 
Eine altehrwürdige bäuerliche Hausgemeinschaft, wie sie noch 
zu Gedenken unserer Väter bestanden haben mag, war ein kleines 
Staatswesen für sich mit dem Hausvater als Monarchen an der 
Spitze und den Kindern und Kindeskindern als Untertanen. Damit 
dieser Gemeinschaftshaushalt geführt werden konnte, mußten 
nicht etwa die Kinder dem Hausvater eine Geldsteuer zuschießen. 
Jeder arbeitete und genoß mit der ganzen Gemeinschaft in einem 
Haushalt. — Zu Väterzeiten ging es auch in den Dorfgemeinden 
anders zu. War ein Weg, eine Brücke, ein Gemeindehaus zu bauen, 
so kamen die Gemeindeglieder zusammen, legten selbst Hand an, 
schufen miteinander das Werk und genossen es miteinander. Heute 
leistet man die Arbeit nicht wehr direkt für die Gemeinschaft. Jeder 
Dorfgenosse bleibt für sich, arbeitet für sich in seinem Wirtschafts 
betrieb, um Geld zu verdienen. Zu öffentlicher Arbeit besteht für 
niemand eine Verpflichtung. Und doch ist die Gemeinschaft notwendig, 
notwendig ist ein öffentlicher Haushalt der Gemeinde. Also fft jetzt 
ein besonderer Ausweg nötig für die Dorfgemeinschaft ebenso, wje
	        
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