Österreich-Angarn und der Krieg. 33
Kundmachung!
Unsere wacheren Truppen sind In unserer Landeshauptstadt eingerückt.
Mit herzlichstem Jubel hat die gesamte Bürgerschaft die einrückenden Bataillone begrüBt
und ihrer patriotischen Gesinnung Ausdruck gegeben.
Nun gilt es auch weiterhin Ernst >und Ruhe zu wahren.
Ich richte daher ar\ die Bevölkerung der Landeshauptstadt Czernowitz die Aulforderung,
Demonstrationen Jeder Art unbedingt zu unterlassen, in die polizeilichen Agenden sich In keinem
Falle einzumengen, den Sicherheitsdienst der staatlichen Polizei und der Bürgerwehr zu über¬
lassen und Alles zu vermeiden, wodurch die öffentliche Ordnung gefährdet werden könnte.
Insbesondere sind etwaige von unverantwortlichen halbwüchsigen, unreifen Individuen provo¬
zierten Domonstrationen mit alter Energie zu unterdrücken.
Wer diese Warnungen unbeachtet lässt, ladet eine schwere Verantwortlichkeit auf skh und
wird von der Behörde.unnachsidttiich auf das strengste bestraft
lieber Anordnung der militärischen Behörden wird mim verfugt:
1. Daß die Verbreitung mÜitSrischer Wehlen oder Gerüchte, sowie die Besprechung
der Marschrichtung, Stärke oder Stellungen der Truppen strengstens verboten ist und eventuell
kriegsrechtlich geahndet werden M
2L daß Ansammlungen und das Stehenbleiben auf öffentlichen Sirassen und Ptätien -'
strengstens untersagt Ist und daß gc&cn Dswlderhendelnde unnachsichtig ml» den strengsten
Strafen vorgegangen werde« wird,
Z. das olle techöftslflden, Kaffeehliser und Restaurationen um Uhr abends
unbedingt zu sperren sind und jeder Mehr des Publikums auf Öffentlichen
Wen und Platzen um diese Stunde aufzuhören hat,
S. daß der Mleiß u. Ausschank von Spirituosen uiibedlnst untersagt ist.
Czernowitz, den 22. Okiober 1914.
■ .^fv. Dar KeaSmiftgskonrnSssSr:
Begierigsrat Dp. Änfon Horst.
Großer Maueranschlag in Czernowitz
nach dem Einrücken der österreichisch-ungarischen Truppen.
Photographische Wiedergabe.
Qelmolt, Der Weltkrieg, II.
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