Volltext: Der Weltkrieg in Bildern und Dokumenten nebst einem Kriegstagebuch. Zweite Folge. (Zweite Folge / 1915)

Deutschland und der Krieg. 29 
Königreich P r e u sz e n. 
V e r o r d n u n g, 
betreffend Erweiterung der Urkunde über die Er- 
Neuerung des Eisernen Kreuzes vom 5. August 1914. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von 
Preußenk„ 
verordnen in Erweiterung der Urkunde über die Erneuerung 
des Eisernen Kreuzes vom 5. August 1914, was folgt: 
3) Das Eiserne Kreuz soll in geeigneten Füllen auch all 
Angehörige der verbündeten Mächte verliehen werden. 
2) Ziffer 2 der Urkunde voÄ August 1914 erhält fol¬ 
gende Fassung: 1 
„Die zweite Klasse wird ach einen: schwarzen Bande 
mit weißer Einfassung im Knopfloch' getragen, sofern 
es für Verdienst auf dem Kriegsschauplatz verliehen 
wird. Für daheim erworbenes Verdienst wird es 
am weißen Bande mit schwarzer Einfassung ver¬ 
liehen, soweit nicht auf Grund besonderer militärischer 
Verdienste die Verleihung am schwarzen Bande mit 
weißer Einfassung erfolgt. Die erste Klasse wird aus 
der linken Brust, das Großkreuz' um den Ha!3 ge- 
tragen." 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift 
und beigedrucktem Koni glichen Jnsiegel. 
Gegeben Großes Hauptquartier, den 16. März 1915. 
Wilhelm B. 
von Seth mann Holl weg. Delbrück, 
von Tirpitz. Beseler. von Breitenbach. Sydow. 
von Trott zu Solz. Freiherr von Schorlemer. Lentze. 
von Soeben, von Jagow. Wild von Hohenborn. 
Helfferich. 
Erweiterung der Urkunde über die Erneuerung des 
Eisernen Kreuzes. 
Offizielle Anzeige der Verordnung in dem deutschen 
Neichsanzeiger. 
Photographische Wiedergabe.
	        
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