Volltext: Der Weltkrieg in Bildern und Dokumenten nebst einem Kriegstagebuch. Zweite Folge. (Zweite Folge / 1915)

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Behufs Einschränkung des Wohllebens 
und zur vermehrten Erhaltung der Lan¬ 
desvorräte für die Brotbereitung ordne 
ich an, dass die Herstellung feiner Back¬ 
waren aller Art in Bäckereien, Kondito¬ 
reien und Gasthäusern nur mn Mittwoch 
und Samstag jeder Woche stattfinden 
darf. 
Zuwiderhandlungen gegen diese Ver¬ 
ordnung haben Bestrafung, eventuell 
Schliessung des Gewerbebetriebes zur 
Folge. 
Brüssel, den 11. Januar IMS. 
Der General-Gouverneur in Belgien, 
Freiherr von BISSING, 
Generaloberst. 
Weniger Kuchen in Belgien! Einschränkung des Verkaufs feiner 
Backwaren feit dem 11. Januar 1915. Photographie nach der Original- 
Verordnung als großer Maueranschlag in Brüssel.
	        
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