Volltext: 2. Theil, von I bis P (2. Theil, von I bis P, 1814)

reiche Auen und die Gchiff-Fahrt ergötzen ; im Hintergründe jen- 
sefts des Flusses zieht sich eine machtige Waldung gegen Leonhard 
hinauf. Obernberg war vor undenklichen Zeiten her ein Eigen- 
thttm des Hochstiftes Passau; Wolfgerus ließ schon um das 
Jahr 1198 dort eine Feste zum Schutze seiner Lande anlegen, 
dös Hochstist besaß die Herrschaft als eine Pflege mit hoher und 
niederer Gerichtsbarkeit / und Bayern hatte da nur einen Be- 
amten, oher ' so genannten Zehendner * der bloß über die bay- 
erischen Zehende, das Sglz--, Mauth- und Aceiswesen zu be- 
sorgen hatte; wegen des Burgstieds sind Verträge vom Jahre 
1575 und IZ78 vorhanden, in den neuern Zeiten wurde. 
Obernberg und die Herrschast landesfürsttich. 
Obernberg. 
Ein Schloß in der Psarr und dem Kommissariate Schwerd- 
berg im Mühtviertel, am vereinigten Wald- und Feldaistbache 
gl legen, unweit der Straße nach Lanzenberg; man hat nach 
Unterzecking 1/2, zur Donau 1 1/2, nach Enns 2 1/2 , 
und nach Linz 5 Stundey zy gehen / seitwärts liegt 1 Stunde 
Marbach, Grinau und Ried. 
Dieses Obernberg ist nur ein kleines Schloß und Land- 
gut, und gehört dem Herrn Grafen von Thürheim, um 
3575 fl- in der landschaftlichen Einlage, mit 166 fi? 4Z kr. 
jahrlichen Einkünften, 21 unterthanigen Häusern / und 7053 
fi. 30 kr. Rustikal-Kaussprazicn notirt. 
Das Gebäude war nach alter Art gebaut, mit hohen 
Schußscharten versehen, die Wirtschaftsgebäude schlössen sich 
in einem Drcyecke daran/ und verbunden sich wieder mit einer 
besonderen Ringmauer. ' Man halt es für das Stammhaus 
der abgestorbenen Familie Obernberg, und kannte im Jahre
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.