Volltext: Heimatbuch des Marktes Zell bei Zellhof

mit den Worten: „Das sind die Rechte des Marktes Gallneukirchen, wie 
sie von den Beamten des Bischofs von Passau nnd von den älteren Bürgern 
des Marktes unter Eid angegeben wurden. Erstens sagten sie: der (Herzog- 
lich babenbergische) Landrichter darf einmal im Jahre im Markte seinen 
Gerichtstag, der als ,Ding' bezeichnet wurde, halten, aber ohne jede Be- 
lastung und Schädigung des Marktes und seiner Bewohner." Gallneukirchen 
war also die Dingstatt (Gerichtsstätte) für die Riedmark; der Markt Gall- 
neukirchen selbst aber unterstand nicht diesem Landrichter der Riedmark. 
Im Weistum heißt es weiter: „Niemand darf in dem Markt einen Be- 
schuldigten vor einen anderen Richter rufen als vor den des Passauer 
Bischofs; auch wenn Bürger des Marktes einander verwunden oder gar 
töten, so gehört das nur vor dies en Richter. — Falls im Markt ein (fremder) 
Dieb aufgegriffen wird, so übergibt ihn der Marktrichter dem Landrichter, 
wenn dieser die Schuld nachgewiesen hat. Wenn Gallneukirchner Bürger 
wegen einer Verpflichtung vor ein Gericht gezogen werden, so brauchen sie 
nicht erscheinen, wenn nicht die Sache vorher dem bischöflichen Richter vor- 
gelegt worden ist." Gallneukirchen besaß also damals schon einen eigenen 
Marktrichter; von der Gerichtsbarkeit des herzoglich-babenbergischen Land- 
richters der Riedmark war es befreit. Der Marktrichter hatte nicht nur über 
kleinere Vergehen zu richten, sondern auch über Totschlag und Mord. Da 
diese Verbrechen mit dem Tode bestraft wurden, besaß er das Recht, ein 
Todesurteil zu fällen und vollziehen zu lassen. Man nannte dieses Recht: 
die hohe Gerichtsbarkeit, die Halsgerichtsbarkeit oder den „Blutbann". 
Ein reich begütertes Geschlecht beherrschte im 11. Jahrhundert einen 
großen Teil der Riedmark: es waren die Herren von Machland, die ihre 
Burgen in Klam und Perg besaßen. Der Älteste aus diesem Geschlechte, 
der mit Namen genannt wird, Walchun, lebte um das Jahr 1050. Sein 
Enkel war Otto von Machland, der den Besitz mit seinem Bruder Walchun 
teilte. Die Familie starb damals, in der Mitte des 12.Jahrhunderts, in 
männlicher Linie aus. Otto von Machland schuf aus seinen Besitzungen die 
beiden Klöster Baumgartenberg und Waldhausen. Er ist auch der 
Gründer von Freistadt. Hierüber berichtet eine alte Aufzeichnung aus 
dem Jahre 1527 mit den Worten: „Graf Otto hat solchen Flecken aus- 
reuten lassen und mäuniglich, der dahin bauen wollte, gefreit. 
Durch den Verkehr auf der Straße hat sich die Siedlung von Jahr zu Jahr 
gehoben und ist zu einer Stadt gebaut worden als eine Klause gegen die 
böheimische Grenze." 
Genau so, wie die kurze Notiz sagt, ist die Gründung von Freistadt 
nicht verlaufen. Denn nicht mehr Wildnis und Wald breiteten sich im 
12. Jahrhundert dort aus. Schon der Name Feld-Aist sagt, daß an ihren 
Ufern Kulturland lag im Gegensatze zu der durch bewaldetes Gelände 
fließenden Wald-Aist. Bald entstand auch eine Burg, die den nach Norden 
führenden Verkehrsweg schützte: sie lag in der Salzgasse an der Stelle des 
Salzhofes im Westen der Siedlung. Und vor ihr breitete sich, wohl schon 
im 10. Jahrhundert, eine Wendensiedlung aus, Pregard (Prägarten vor 
der Burg) genannt. Die neue Burg dagegen wurde erst von Herzog
	        
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