Auch die zweite Hauptherrschaft des ulten Urfahr, nämlich
Stegregg, erscheint erst seit der zweiten Hälfte des XIV. Jahrhunderts
im Lehensrechte über Urfahrs Güter beurkundet.
Wahrscheinlich hatten erst damals die Rapeller die ersten Urfahrer
Besitzungen erkauft oder erheiratet, vielleicht von den Wallseern, denn
die Gemahlin des Janfen Rapeller stammte von diesem Geschlechte".
Rachdem die mächtigen Wallseer auch Lehensgüter um den Höst-
lingberg besahen und der Hagen und Rieseneder im XV. Jahrhundert
Wallseer Lehen waren", so gehörten ihnen vermutlich auch andere
Stammgüter im ältesten Urfahr. Wahrscheinlich stammten auch jene
zwei Ursahrer Untertanen, die seit Í605 als Eschlberger Holden beur¬
kundet sind, aus altem Wallseer Besitz".
Oie àmen der ältesten äehensgüter von und um Arsuhr.
In der ältesten Besihbestätigungsurkunde des Hasiauer Bischofes
für das Rlofter St. Florian vom 23. August lilt und in den späteren"
gleichlautend heißt es:
1 2ehent zu -Wairsterf, l zu Horbach, t zu trabisheim,
t zu Lufinberg usw. usw.
Beginnen wir die Würdigung dieses ersten örtlichen Ramens-
verzeichnisies absichtlich rückwärts, so erkennen wir in Lusinberg leicht
den heutigen Ramen Luftenberg. Oer Rame erscheint schon i. I. 900 ",
er stammt wahrscheinlich wie viele Drtsnamen von einem Herfonennamen,
vermutlich von Luffo". Oer Lehent lastete jedenfalls am Stammhof
des ehemaligen Schtosies Luftenberg, das schon im XIII. Jahrhundert
bestand und damals im Lehensgenusie der Ruenringer war. Gs wech¬
selten dann wiederholt die Besitzer", bis die Hälfte der Herrschaft im
Jahre Í455 durch Einheirat an die Schallenberger kanA°. Raiser War II.
besuchte die Schaltenberger gern auf den fchönen Schlosse. Í679 kam
die Herrschaft an die Weisienwolf von StegreggU Heute ist vom statt¬
lichen Schlosse nur mehr deri Maierhof vorhanden.
Tadrisheim ist die Stammfiedelung des Städtchens Stegregg.
Oer noch aus der Slawenbesiedlung stammende Rame ist schon i. J. 85 t
als Oonaumaut beurkundet^.
Horbach und Wairstorf liegen im Demeindegebiete von Urfahr
selbst und interessieren uns daher ganz besonders.
Aber Horbach — Harbach konnte ich nur weniges aufsindig machen.
Jm Jahre 1535 verkaufte Herr Rienast von Tambach im Ramen seiner
Geschwister vom „väterlichen Erdteil" den freien Tdlmannssitz zu Harbach
mit atter Lugehör an den Besitzer von Stegregg, Herrn Hartmann von
Lichtenstein". Wir erfahren aus dieser Berkaufsurkunde zu unserer
Überraschung, daß das Stamm gut von Harbach, höchst wahrscheinlich
das heutige Wagrgut, damals ein Freisitz des Udelsgeschlechtes der
Rienasten war. Reben dem Hauptgut gehörte zu diesem Besitze damals
das Stettnergut in der Au, der Gusnerhof und verschiedene Augründe.
i4 □
t