Volltext: Rückblick auf die Geschichte der Stadt Urfahr a. D. in Oberösterreich

Händler, die in unserer Gegend Geschäfte abwickelten und die Zolltarife 
unterscheiden strenge zwischen den einheimischen Sclavis (Slowenen) und 
den aus Böhmen oder sogar aus Mähren zugereisten Baemanis (Tzechen). 
Oie Entrechtung der freien Bewohner zu untertänigen Holden 
dürste gerade in unserem -Landstrich ziemlich bald eingeseht haben. 
Während bis etwa zur Iahrtaufendwende ein Großteil der Grundbesitzer 
als vollberechtigte freie -Leute auf ihren Höfen gehaust haben, ver- 
knechtete in der Folge die ländliche Bevölkerung meistens durch Ber- 
kauf der „freien Uigen", teils durch erbetene, oft aber durch aufge- 
zwungene Schuhhoheit. Oie Wachtausdehnung der Udelsgefchlechter 
erweiterte sich rasch und wurde so allgemein, daß schon um 1356 im 
großen -Landgerichte Wachsemberg, zu welchem auch unsere Gegend ge¬ 
hörte, nur mehr 9 Freihöfe vorhanden waren". Im Urfahrer Gemeinde- 
gebiet dürsten der Wair zu Harbach und der Heilermagr am längsten 
unabhängig geblieben sein, während der Wagr Zu Wairstorf schon im 
Jahre 1111 zehentpflichtig war. 
Oie ältesten -Lehensrechte über das Gebiet von Urfahr sind 
zweifelhaft, denn die Auffassung und Auslegung der wenigen und zum 
Teil unsicheren Urkunden ist strittig. Oie ältere Oeutung betrachtet 
Linz, spwie die beiden Herrschaften Stegregg und Wildberg und damit 
auch das inmitten 'liegende Urfahr als uralten pasiauer -Lehensbesitz. 
Zu dieser alten Anschauung bekennt sich neuestens wieder Prälat Or. Loh- 
ninger in seinem Werke „Dberöstereichs Werdegang", -Linz 1918. 
Strnadt und Sekker hingegen erklären die Linz ansprechenden 
pajsaner Urkunden als Fälschungen und betrachten auch Wildberg als 
ehedem freie aus der alten reichsherrlichen Grafschaft Wachsemberg ge¬ 
brochene Herrschaft, die erst 1198 von den Haunspergern an Passau 
kam. Oachdem Stegregg schon seit 1150 als pasiauifches -Lehen beur¬ 
kundet ist, so stand Urfahrs Grund und Boden, der zwischen Wildberger 
und Stegregger Gebiet lag, wenigstens feit dem Ende des XII. Jahr¬ 
hunderts zweifellos unter der Lehensoberhoheit der pasiauer Bischöfe. 
Oie schon seit 1111 beurkundeten Lehensrechte über Wairstorf und Har¬ 
bach lasien aber die Lehensrechte pasiaus über Urfahr als noch älter 
erscheinen. 
Doch fraglicher als die Lehensrechte sind die ältesten Grundrechte 
innerhalb des Drtsgebietes. Oachdem um 1220 die Grenze zwischen 
dem Wachsemberger und Wildberger Gebiet über den Wairstorfer auf 
den pöstlingberg, also ungefähr längs der heutigen westlichen Drtsgrenze 
führte^, so lag Ult-Urfahr zum größtenteil im Wildberger Bereich. Es 
wird in dieser Drenzbeschreibung ausdrücklich von Eigenbesitz gesprochen 
(proventus et propnetstes); es fällt aber auf, daß noch über 150 Jahre 
keinerlei Wildberger Lehensgüter im Urfahrer Becken beurkundet sind; 
in Urfahr selbst werden erst seit der Witte des XV. Jahrhunderts 
Starhemberger Besitzungen genannt, wie wir später noch ausführlich 
hören werden. 
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