Volltext: Rückblick auf die Geschichte der Stadt Urfahr a. D. in Oberösterreich

Pfarrarchiv von Reichenau a. G. — 44 Freistädter Urk. 2lrch. s. öft. Geschichte B. XXXI, 281 und V. CVl 2 H 
8. 39. — 45 Siehe Anm. 10. — 46 nach Sekkers Manufkr. — 47 u. 48 Wernhardus in vrunr (Bürger in Linz, also, 
am rechten Ufer wohnend) von 1288 bis 1301 wiederholt erwähnt; siehe U. IV. S. 101, 155, 155 u. 397. — Heinrich 
und Wernhard an dem (Linzer) Bruar von 1288 bis 1207 erwähnt; U. IV. S. 101, 153, 397 u. 523. — Leopold, Wern- 
hards Eidam 1301 U. IV. S 397 usw. — Heinrich 1318 U. V S. 202. — 49 U. VII. 598. — 50 star. A. — fl Mon. 
Boic. XXX. II. S. 108. — 52 VI. .Musber. S. 130. — 53. Mon. Boic. XXIX b. 119. — 54 Arch. für öst. Geschf. 94 B. 
I. H. S. 135. — 55 s. Anm. 45. — 56 Ub. VII. 726. — 57 Ub. IX. *55. — 58 Ub. XI. 470. — 59 nach einem Wild¬ 
bergakt von 1794; wahrscheinlich war aber die Schmiede am späteren Sittentaler Grießlerhaus, das quer über die heu¬ 
tige Hauptstr. stand und 1870 weggerissen wurde. — 60 S. IV. 501. — 61 Lychnovsky IV. Pritz Gesch. d. Landes o. d. 
Enns, II. B. S. 703 Reg. 187. — 62 S. II 352, 4. — 63 S. I. 5. — 64 Erst 1554 erhielten sie das Qberfuhrrecht ver¬ 
briest. — 65 städt. A., F. 6. — 66 Notizbl. d. kaisl. Akad. d. Wissensch. 1853 S. 406. — 67 S. I. 2. — 68 Die 
Linzer ließen sich unterBerufung auf diesen Prozeß ihrFischrecht immer wieder bestätigen; so 1453 1521,1528 usw., S. III. 239u. 
242. Das Fischereirecht der Linzer beschränkte sich donauaufwärts nur auf den Segenwurf, das war ein kurzes Stück 
oberhalb der Brücke. S. II 352 u. S. I» 241. — 69 Im Buch der sieben Städte; Cod. 695 in St. Florian: nach S. II. 
352 wiederum i. I. 1537. — 70 und weitere Streitigkeiten von 1634—1661, S. IV. 134 u. 1672, S. III. 35. — 71 Orig. 
Pergam. städt. A. F. 9. — 72 städt. A. F. 12 unter Täzfachen; das Datum der Abschrift ist aber vermutlich falsch; 
wahrscheinlich 1643; aber 1463 traten die Linzer scharf gegen einen Gallneukirchner Bürger auf, der mit in Urfahr ein¬ 
gelagertem W,ein handelte. S. I. 601. — 72 b. städt. A. F. 18. — 74 u. 75 s. Anm. 72 u. Kap. VI, Anm. 31. — 77 
städt. A. F. 12. — 78 städt. A. F. 22 u. S. I. 16. — 80 Leider ist keine Reproduktion desselben bekannt. — 81 welche 
Darstellung von einer Lehne oberhalb Urfahrs aufgenommen erscheint und das Heckh (Hagen) schon als wehrhaften 
zeigt, wie auch vom allerdings sehr dürftig behandelten Ort Urfahr dennoch einige stattliche Häuser auffallen. — 
82 Zum erstenmal veröffentlicht in der Tagespost 1906, Beilage Nr. 52. 
4. Kapitel« 1 Musealblatt 1841 Nr. 26—28. — 2 kaisl. Beamte, heute etwa Hofrat. — 3 In den aus¬ 
führlichen Abschriften dieses großen Linz-Urfahrer Prozesses, die im städt. A. unter Fas. 19.1 erliegen, fehlt bezeich¬ 
nenderweise jede Andeutung irgend eines Zugeständnisses der Linzer, sodaß sich der Vergleich uur auf privatrechtliche 
Ablösungen beschränkt haben dürfte. —6 s. Abschriften im städt. A. aös. 18. — 6 städt. A. Fas. 19. — 7 S. I. 2. - 
8 siehe auch S. IV. 128. — 9 u. 10 star. A. — 11 aber nicht für private „Notdurften«, f. S. IV. 13, betreffend den 
Prozeß des H. G. Auer mit dem Linker Mag. — 12 Die Regierung bewilligte um 1590 den Urfahrern zwar den „ein¬ 
fachen" Brückenpfennig (2 Pfennig hin u. zurück); die Linzer verlangten aber nach wie vor den doppelten wie von 
allen Fremden S. I. 202 u. IV. 91. — 13 städt. A. Fach 12, Fas. 1; trotzdem hörten die Streitigkeiten nicht auf; 
weder die Linzer noch die Urfahrer hielten sich an den Vertrag s. S. >V. 52 u. IV. 144 und zufolge einer kaisl. Ent¬ 
scheidung v. 1713 mußten alle Bürgerlichen (die Landschaftsmitgl. ausgenommen) das Bruckgeld wieder leisten S. I. 
207,38. Sogar für die Schiffleute, die die Brücke gar nicht berührten, verlangten die Linzer das Bruckgeld S. I. 207,37. 
— 15 S. IV. 51; siehe auch star. A. unter 16. X. 1644, wie denn überhaupt die Bruckgeldstreitigkeiten sich ebenso peri¬ 
odisch wiederholten, wie die Gewerbeprozesse. — 16 In der Musalbibl. vorhanden. — 17 star. A. 
§. Kapitel« 1 u. 2 Abschrift im Ldarch. — 3 bis 8 im 6. Musber. Stülz nicht Pritz S. 100,129 u. a. Der von 
Sindt (I. 629 u. II. 3 2) aus dem Jahre 1309 erwähnte Grund am Urfahr, der Steyregg zugehörte, lag vermutlich am 
Linzer Urfahr. Die Lohnstorfer sind in mehreren Zweigen feit 1230'beurkundet; f. Strnadt Attergau S. 101 u. 136 und 
Arch. d. Diöz. Linz II. 219. — 9 Ennenkel Mau. gen. I. 270. — 10 Speziell die Ennfer Urkunden vom 16. VIII. 1450 
unterrichten über diese Käufe. (Nach gütigen Mitteilungen des Herrn Präl. Lohninger.) — 11 Die Herren von Ehren- 
vels faßen im 14. Jahrh, am Pyhrn; s. Diplom. 1381, 8. XII. u. a. — 12 u. 14 Vorbemerkung bei den Lehensgütern 
des Amtes Urfahr-Schadlinz in der Urbarabschrift des Ldarch. — 13 Im Reichsarch. zu München. — 15 Der Name 
Kreuzwirt ist aber erst seit dem 18. Jahrh, beurkundet. — 16 Dieses wie die folgenden Urbare im Steyregger Schloß- 
arch. — 17 Lustenfelden dürfen wir als Nachfolgeherrschaft des alten paffauifchen Lohnstorfer Lehens vermuten. Im 
städt. Archiv sind unter den Täzfachen „etliche Kaufs- u. Vertragsbriefabschriften« von 1443 bis 1564 erhalten, aus 
denen erhellt, daß der Sitz Pfaffenhart die wesentlichen Teile des ehemaligen Lohndor.besitzes umfaßte. Der Hof ge¬ 
hörte erst dem Stadtrichter Herzog, dann kam er durch Einheirat an die Fam. Hohenfurter. Am 26. April 1630 wurde 
Pfaffenhart durch kaisl. Freibrief zu einem Edelsitz erhoben und in Lustenfelden umbenannt. Die Tochter Felicitas des 
Bernh. Hohenfurter heiratete den Christoph Häckhl, einen unternehmenden Mann, der den Besitz erweiterte, so auch 
im Jahre 1564 durch Güter in Harbach, Pächl. Steeg und Urfahr. Nach Häckls Tod kam der Sitz an die Caplan, 
nach denen das Stammgut noch heute benannt ist. —18 Im Ldgerichtsarch. — 19 Im Steyr. A. — 20 Am 16. August 
1730 um 32,800fl. nach einer inzwischen aufgefundenen Urk. im star. A. — 21 u. 25 Nach einer star. Urk. und 1389. 
f. Anm. 44, Kap. 3. — 22 und nicht 1458 wie Strnadt angibt. — 23 Attergau S. 128. — 24 bezw. die Gründe, auf 
denen sie errichtet wurden. — 25 und zur Herrschaft Puchheim, f. Sekkers Abhandl. über Puchenau. — 26 bis 26 
star, A. — 30 denn neben Steyregg waren schon damals auch andere Herrschaften berechtigt, so neben Wildberg auch 
Eschlberg. — 31 star. A. — 32 Nach dem Urbar dieses Jahres. — 33 Von etwa 400 dieser ältesten Kaufurkunden be¬ 
zogen sich nur 9 auf Urfahr; als Petmeister (also als Notar) erscheint mehrfach ein Topler (der fpätere Wildberger 
Pfleger?) unterzeichnet. — 3, Abschrift im star. A. — 36 dem auch das Gstöttnergut in Unterfelbern gehörte. — 37 
u. a. für ein Haus in Mistlbach. — 38 könnte aber auch das Burger Fragnerhaus am Fleck (Fischergasse 1) gewesen 
sein, r— 39 Nach den Matriken der ehemaligen Protest. Kirche im Landhaus, die in Lorch erhalten sind. Vermutlich 
ein Sohn Hans Georg Auer von Gunzing, starb 1583; sein Epitaph war an der Mauer der Stadtpfarrkirche bis ins 
18. Jahrh, zu fehen. — 40 Abschrift im starh. A. unter Amt Auerberg. Der Schankvorbehalt ist auf das eifersüchtig 
bewachte Meilenrecht der Linzer zurückzuführen; trotzdem wurde die übliche Herrschaftsausschank schon im 16. Jahrh, 
auch am Auberg geübt, was 1589 u. 1593 zu lebhaften Protesten der Linzer führte. (S. IV. 4); durch Regierungsent¬ 
scheid wurde das (Haus-)Getränk auf eine „gewisse Anzahl Wein restriengieret« — 42 Der „Anschlag« (Schätzwert) 
dieses Sitzes betrug im Jahre 1632 schon 12097fl; es gehörten zum Bauhof 27 Tagwerk und das Mitterpauerngut. — 
42 Nach dem Auberg Urbar d. I. — 43 die Spindlerlehen wurden 1681 zur Gründung des Kapuzinerklosters abge- 
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