Volltext: Rückblick auf die Geschichte der Stadt Urfahr a. D. in Oberösterreich

es bestimmt in 66 Punkten ausführlich die pflichten der bäuerlichen 
Holden. Im 17. Jahrhundert als der Drt fchon vorwiegend von Ge¬ 
werbetreibenden bewohnt war, wurde den Arfahrern auch das Hell- 
monfödter Warkttaiding „vorgehalten". Für die Stegregger Untertanen 
kam feit dem \7. Jahrhundert das Lustenfelder Taiding in Betracht? 
Auf den intereffanten Inhalt diefer Taidingbücher kann leider nicht ein¬ 
gegangen werden. 
Aus den Berhandlungsprotokollen ift zu erfehen, daß weitaus 
die meisten Verurteilungen wegen „Buhlerei" erfolgten. Für ein unehe¬ 
liches Rind muhten beide Teile gewöhnlich je 6 st. „Fornikationsstrafe" 
an die Herrschaft zahlen, die mit dem Bagatellgericht ein gutes Gefchäft 
machte". 
Oas peinliche Gericht haftete bis ins l6. Jahrhundert an der 
Herrschaft Wachfemberg; wohl fchon von jener 2eit her, da Wildberg noch 
zum Wachfemberger Besth gehörte. 
Am \\. Oktober I5i7 verlieh Raifer Warimilian dem Georg 
von -Lichtenstein für die Herrschaft Stegregg, alfo auch über einen Teil 
Urfahrs „das große Valsgericht mit der Gewalt, Stock (Pranger) und 
Galgen aufzubauen und den Bann über das Blut Zu richten"." 
Oie Starhemberger erreichten die -Landgerichtsfreiheit, alfo den 
eigenen Blutbann, für dis 'Herrschaften Wildberg, -Lobenstein und Ried¬ 
egg am JO. Feber 1573.12 
Aber gerade bezüglich der Gerichtsbarkeit in Urfahr ergaben stch 
im )7. Jahrhundert heftige Streitigkeiten mit dem kaiferl. -Land- und 
Bannrichter im Schloß zu -Linz und erst durch neue kaiferl. Privilegien 
wurde den Drtsherrfchaften die unbeschränkte Rechtsprechung über ihre 
Untertanen zugesprochen." 
Oie Oominikaljustiz der Grundherrfchaften wurde aber feit Raifer 
Josef II. immer mehr eingeschränkt und im Jahre 1848 ganz aufgehoben. 
Oafür wurde im Jahre i850 für Urfahr und die weitere Umgebung ein 
eigener Gerichtsfprengel gebildet. Oas Bezirksgericht, früher auch Bezirks¬ 
amt genannt, übersiedelte im Jahre 1910 vom Rathaus in das neuer¬ 
baute, prächtige Amtsgebäude." 
Die Steuern 
waren unter dem ritterlichen Raifer War leicht zu Zahlen, wird sich 
mancher „hochbemessene" -Leser denken, wenn er hört, daß anno 151Z 
alle 20 Stegregger Untertanen zusammen nur 2 Pfund, 3 Schilling, 2 
Pfennig oder i fl. 43 Rr. Jahresgült zu zahlen hatten. Run, die Geld¬ 
leistungen der Urfahrer waren infolge des mangelnden Grundbesihes 
allerdings gering, gewöhnlich l3 bis Pfennig pro paus. (Oie kleinen 
m J59
	        
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