Volltext: Die Geschichte des jüdischen Volkes in der Neuzeit (7, Die Neuzeit ; Zweite Periode ; 1928)

Die kleineren Zentren 
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echten und unechten Portugiesen möglichst zu verwischen, nicht aber 
noch zu unterstreichen. 
Die Reaktion, die in Portugal auf die im Zeichen des Reform 
werks des Pombal stehende Zeit folgte, brachte es mit sich, daß die 
endgültige Abschaffung der Inquisition bis über 1820 hinaus auf 
sich warten ließ, dem Jahre, in dem die gleiche Maßnahme auch in 
Spanien verfügt wurde. Seitdem büßte das Marranentum in seiner 
Heimat jegliche geschichtliche Bedeutung ein. Umso bedeutsamer 
waren die Spuren, die die im XYII. und XVIII. Jahrhundert aus 
ihren Heimatländern ausgewanderten Marranen in der Geschichte der 
Juden anderer Länder hinterlassen haben: in Holland, Frankreich, 
England und Amerika. 
§56. Die Sephardim und Aschkenasim in Holland 
Bis um die Mitte des XVII. Jahrhunderts hätte die jüdische Ko 
lonie in Holland mit gutem Recht „Neu-Spanien“ oder „Neu-Por- 
tugal“ genannt werden können, da sie sich fast durchweg aus der 
Inquisition entronnenen Marranen zusammensetzte (Band VI, § 47). 
Erst in der zweiten Hälfte des XVII. Jahrhunderts wird das Sephar- 
dimzentrum in Holland, das sich inzwischen zu einem der wichtigsten 
internationalen Märkte entwickelt hatte, zum Wanderungsziel auch 
für die Aschkenasim, die hier vor der sie in den mitteleuropäischen 
Ländern und in Polen bedrückenden Rechtlosigkeit und Willkür 
herrschaft Zuflucht und Sicherheit suchen. Indessen sind es die wirt 
schaftlich stärkeren Sephardim, die innerhalb der holländischen Ju- 
denheit nach wie vor ihre führende Stellung beibehalten. Die Bande, 
die sie mit ihren in den Ländern der Inquisition zurückgelassenen 
Brüdern verknüpften, waren noch immer nicht gelockert. Es fehlte 
sogar nicht an Versuchen, den holländischen Sephardim das Recht 
der freien Einreise nach der alten Heimat zu sichern. Eine Handhabe 
hierzu bot der zwischen Holland und Spanien i648 abgeschlossene 
Vertrag, demzufolge die Angehörigen jedes der beiden Staaten im 
Herrschaftsbereich des anderen Vertragsteils unbehindert Aufenthalt 
nehmen und Handel treiben durften. Nun lehnte es aber Spanien grund 
sätzlich ab, seinen ehemaligen Untertanen, die sich in Holland zum Ju 
dentum bekannten, die Einreise zu bewilligen. Wagte einer von ihnen 
trotzdem spanischen Boden unter christlicher Maske zu betreten, so
	        
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