Volltext: Die Geschichte des jüdischen Volkes in der Neuzeit (7, Die Neuzeit ; Zweite Periode ; 1928)

423 
§ 50. Der Kampf um die Naturalisationsbill (1753) 
Philosoph war. In einer seiner in der Londoner Synagoge gehaltenen 
Predigten war ihm bei der Erörterung des Wesens Gottes eine Be 
merkung entschlüpft, die den Verdacht erregte, daß der Rabbiner 
dem Pantheismus Spinozas zuneige. Um sich von der auf ihm lasten 
den Beschuldigung reinzuwaschen, veröffentlichte der Chacham im 
Jahre 1704 eine in spanischer Sprache abgefaßte Apologie unter dem 
Titel: „Über die göttliche Vorsehung, die universale Natürlichkeit 
oder die schaffende Natur“ („De la divina Providencia“ etc.). Allein 
auch diese Verteidigungsschrift vermochte den Argwohn nicht zu zer 
streuen, daß der Autor in der Gleichsetzung von Gott und der „schaf 
fenden Natur“ (natura naturans) der spinozistischen Grundauffassung 
huldige. Erst einige Jahre später wetzte Nieto die Scharte seines 
Freidenkertums dadurch aus, daß er ein hebräisches Buch schrieb, 
in dem er die mündliche Lehre oder den Talmud gegen die Anwürfe 
der Karäer und Freidenker in Schutz nahm. Die in Form eines Dia 
logs gehaltene und an den „Kusari“ des Jehuda Halevi sich anleh 
nende Schrift trug den Titel: „Zweiter Kusari“ oder „Mate Dan“ 
(London 1714). Die eine Fülle von philosophischen und historischen 
Beweisgründen zusammenstellende Apologie zeugt von der umfassen 
den Bildung des vielseitigen Verfassers. Für den damals so verbrei 
teten Hang zur Kabbala sowie für das unterirdische Sektierertum 
hatte aber Nieto nichts übrig. Darum unterstützte er auch Chacham 
Zewi in dem von diesem gegen den sabbatianischen Wanderprediger 
Chajon sowie gegen dessen Amsterdamer Protektor Ayllon eingeleite 
ten Kampfe, indem er der doppelsinnigen Lehre des Chajon in einer 
besonderen Streitschrift entgegentrat („Esch Dath“, London 1715). 
Seinen Londoner Posten behielt Nieto bis zu seinem im Jahre 1728 
erfolgten Tode. 
§ 50. Der Kampf um die Naturalisationsbill (1753—175U) 
Auch nachdem die in England neu entstandene jüdische Kolonie 
bereits auf eine fast hundertjährige Lebensdauer zurückblicken 
konnte, blieb ihre rechtliche Lage noch immer labil. Die ihrer zahlen 
mäßigen Stärke nach (etwa 10000 um die Mitte des XVIII. Jahr 
hunderts) kaum ins Gewicht fallenden, im Wirtschaftsleben jedoch, 
namentlich im internationalen Handelsverkehr, eine überaus rege und 
allgemein geschätzte Wirksamkeit entfaltenden jüdischen Landesbe
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.