Volltext: Die Geschichte des jüdischen Volkes in der Neuzeit (7, Die Neuzeit ; Zweite Periode ; 1928)

Das autonome Zentrum in Polen 
Grodno und Pinsk inzwischen noch zwei weitere, der von Wilna 
(i652) und von Sluzk (1691), beigetreten waren. 
Angesichts der ukrainischen Katastrophe, die vornehmlich durch 
wirtschaftlichen Antagonismus hervorgerufen worden war, betrachtete 
es der Yierländerwaad als seine Hauptaufgabe, den Kahalältesten eine 
schärfere Überwachung der wirtschaftlichen Tätigkeit der einzelnen 
Gemeindemitglieder, namentlich auf dem Gebiete der Landpacht und 
des Handels mit Nichtjuden, zu ermöglichen. Eine der Kundgebungen 
des Waad (vom Dezember 1676) beginnt mit den folgenden Worten: 
„Schwer haben wir vor dem Herrn gesündigt. Die Wirren greifen 
immer weiter um sich. Immer schwieriger gestaltet sich unser Leben. 
Unser Volk zählt unter den anderen Völkern kaum noch mit. Ein 
Wunder ist es, daß wir ungeachtet all des Elends überhaupt noch 
fortbestehen. Das einzige, was uns übrig bleibt, ist der Zusammenschluß 
zu einem festen Verbände im Zeichen unverbrüchlicher Treue gegen 
über den Geboten Gottes und den Vorschriften unserer gottesfürch- 
tigen Meister und Führer“. Hierauf folgt eine Reihe vop Bestim 
mungen, die den Gemeindemitgliedern strengsten Gehorsam gegen 
über den zuständigen Kahalen vorschreiben und ihnen untersagen, 
ohne deren Genehmigung Staatszölle oder Adelsgüter in Pacht zu 
nehmen sowie in Handelsbeziehungen zu Nichtjuden zu treten, da 
solche Geschäfte Konflikte mit der christlichen Bevölkerung nach 
sich ziehen könnten. Daneben wurde aber auch strengstens unter 
sagt, durch Unterstützung der christlichen Konkurrenz „jüdisches Gut 
in Fremdlingshände zu spielen“, im eigenen Interesse den der Ge 
samtheit abträglichen Beistand der polnischen Behörden anzurufen, 
wie überhaupt in den Gemeinden Zwietracht zu säen u. dgl. m. 
Übrigens war es die Regierung selbst, die den Kahalen im Be 
reiche ihrer Zuständigkeit die weitestgehenden Machtbefugnisse ein 
räumte. Sie bürdete ihnen die Verantwortung nicht allein für 
den regelrechten Eingang der Steuern, sondern auch für die Vergehen 
einzelner Gemeindemitglieder auf. Im Jahre 1672 unterbreiteten die 
litauischen Kahalältesten dem König Michael eine Erklärung des In 
halts, daß sie der sich innerhalb der Gemeinden immer dreister her 
vorwagenden, die gesamte Judenheit gefährdenden Zuchtlosigkeit 
machtlos gegenüberständen und daher die Verantwortung für die Ge 
setzesübertreter ablehnen müßten. Daraufhin räumte der König den 
Kahalen das Recht ein, jeden Widerspenstigen aus der Gemeinde aus-
	        
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