Volltext: Leibniz und seine Schule [2. Band] (2,2 / 1867)

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tität, die Natur handelt nach dem Gesetze des Grundes, der 
Wille nach dem Principe des Zwecks. Darin stimmt Wille und 
Natur überein, daß beide unter Bedingungen handeln, daß mit 
hin die Handlungen beider eine nur hypothetische Nothwendigkeit 
haben. Diese hypothetische Nothwendigkeit verhält sich zu der 
metaphysischen, wie das Besondere zum Allgemeinen, wie das 
Concrete zum Abstracten, wie die Thatsache zur ewigen Wahr 
heit, oder wie die Wirklichkeit zur Möglichkeit. Es kann daher 
zwischen beiden niemals ein Widerspruch stattfinden: die That 
sachen der Natur, wie die Handlungen des Willens, können niemals 
dergestalt vernunftwidrig sein, daß sie dem Principe der Denkbar- 
keit widerstreiten. Wie verhält sich aber die bedingte Nothwen 
digkeit des Willens zur bedingten Nothwendigkeit der Natur, wie 
die moralische Nothwendigkeit zur natürlichen? Die letzte gilt 
von den zufälligen Thatsachen der Natur, welche stets bedingte 
Kraftäußerungen sind. Sie müssen einen letzten zureichenden 
Grund haben. Dieser letzte, zureichende Grund ist Gott und 
zwar der göttliche Wille, der allein im Stande ist, aus dem 
Möglichen das Wirkliche zu schaffen, und der diese Schöpfung 
vollbringt nach dem Gesetze der moralischen Nothwendigkeit, d. h. 
durch die Wahl des Besten oder nach dem Principe der höchsten 
Zweckmäßigkeit. So bildet die moralische Nothwendigkeit den 
letzten, zureichenden Grund der physikalischen, die endlos wäre, 
wenn sie nicht dort ihren ewigen Abschluß fände. So ist die mo 
ralische Nothwendigkeit der oberste und höchste Gesetzgeber der 
Natur, und die Thatsachen der Natur, die im Zusammenhange 
mechanischer Causalität verknüpft sind, müssen zuletzt aus dem 
Principe der Zweckmäßigkeit d. h. teleologisch erklärt wer 
den. Und so erfüllt sich hier unter dem Gesichtspunkte der 
Theologie jenes Verhältniß zwischen Endursachen und wir 
kenden Ursachen, das wir schon früher als die Grundlage
	        
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