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ohne Unterlaß, selbst den Körper nicht ausgenommen, indem sich
niemals ein Zustand absoluter Ruhe findet*)."
Also die Natur der Dinge muß als Kraft, und die Kraft
muß als Substanz, und zwar als thätige, immer thätige, ein
zelne Substanz gedacht werden. Denn ohne einzelne Substanz
giebt es keine Thätigkeit, ohne Thätigkeit giebt es keine Kraft, ohne
Kraft giebt es weder Geister noch Körper. Was ist nun die einzelne
Substanz, welche wir dem Begriff der Kraft und der Thätigkeit
gleichsetzen? Sie ist als Substanz ein untheilbares, einfaches,
ursprüngliches Wesen, welches von Außen in keiner Weise be
stimmt werden kann, also nur aus eigner Kraft handelt und lei
det oder von Allem, das in ihm geschieht, die alleinige Ursache
bildet. Sie ist als einzelnes Wesen von allen übrigen unter
schieden. In der ersten Rücksicht bildet sie ein vollkommen ein
faches und selbständiges, in der zweiten ein vollkommen eigen
thümliches und in seiner Art einziges Wesen. Fassen wir beide
Bestimmungen in eine und nennen dieses so einfache, selbständige,
eigenthümliche Wesen ein Individuum.
III.
Das Princip der Individualität oder Monade.
t. Individuation und Specifikation.
Worin kann nun die Kraft der einzelnen Substanz anders
bestehen, als daß sie in thätiger Weise ausdrückt, was sie von
Natur ist; daß sie zugleich ihre einfache Selbständigkeit und ihre
bestimmte Eigenthümlichkeit, mit einem Wort ihre Individualität
behauptet? Die Individualität aber behauptet sich durch die
Selbstthätigkeit und durch die Selbstunterscheidung. Es leuchtet
ein, daß mit der ersten Thätigkeit auch die zweite unmittelbar
*) De ipsa natura etc. Nr. 9. Op. phil. pg. 157.