225
2. Protogäa.
Im ersten Jahr nach seiner Rückkehr (1691) verfaßte er die
Protogäa, worin er die vulcanische und neptunische Periode der
Urbildung der Erde zu entwickeln suchte und von der er zwei Jahre
später in den actis eruditorum einen- Abriß gab. Das Werk
selbst ist erst nach seinem Tode erschienen. Ueberall wo Leibniz be
obachtet, da erweitert und generalisirt er die vereinzelte Forschung
und erhebt das Detail, das er behandelt, zu einer allgemeinen wis
senschaftlichen Angelegenheit. An dem localen Bergwerk stu-
dirt er die Geschichte der Erde, an der Genealogie des localen
Fürstenhauses die Geschichte des Landes und sieht, wie sich in dieser
die Universalgeschichte des deutschen Reichs abspiegelt. Er hatte
ein politisches Gcschichtswerk im Sinne und die Absicht, seine
Protogäa demselben gleichsam als geologische Einleitung voraus
zuschicken.
3. Codex des Völkerrechts.
Die archivarischen Untersuchungen, die Leibniz in Absicht auf
die Genealogie des Welfenhauses anstellt, sind umfassender als das
Ziel, welches sie zunächst im Auge haben, und die Früchte, die er
aus seinen Materialien gewinnt, beschränken sich nicht bloß auf die
Geschichte Braunschweigs. Aus einer Menge mittelalterlicher
Urkunden, die sich vom Anfang des zwölften Jahrhunderts bis
zum Ende des fünfzehnten erstrecken und auf völkerrechtliche Ver
hältnisse beziehen, giebt Leibniz eine Auswahl seltener und größ-
tentheils ungedruckter Actenstücke, die auf drei Bände berechnet
waren, von denen aber nur der erste Band 1693 erscheint unter
dem Titel „codex juris gentium diplomaticus“. Dazu kommt
im Jahr 1700 noch ein Nachtrag: „mantissa codicis juris
Vischer, Geschichte der Philosophie II. — 2. Auflage. 15