Volltext: Das Passauer Stadtrecht

Anstellungstaxen innehatte (s. Einleitung S. 25), auf die Gerichtssporteln 
angewiesen war und die öffentliche Straftaxe als Relikt des Königs-, 
später des Grafenbanngeldes und des fredus die Buße für die Verlegung 
der vom obersten Gerichtsherrn erlassenen Gebote, des „bannus“, und 
noch mehr eine Entlohnung der öffentlichen Gewalt für die Restituierung 
des Missetäters in den allgemeinen Stadtfrieden darstellte, der Schuldige 
sich also durch sie in den Frieden der Gesamtheit und in die Huld 
und Gnade der in ihrem Ansehen gekränkten Obrigkeit wieder einkaufte. 
Die vom beschlagnahmten Gute des flüchtigen Mörders dem Richter 
bei Begnadigung anheimfallende Strafsumme von höchstens 10 ®&') 
entspricht als Totschlagsbuße oder Halslösungsgeld wohl dem fränkischen 
Wergelde von 200 sh; sie war als „Wette“ bei Kapitalverbrechen, 
besonders bei Totschlag, auch als Achtschaß, d.h. Lösungsgeld des 
Missetäters von der Ächtung, besonders im fränkischen Rechtsgebiet 
weitverbreitet (His, 626 f.)J. Aber das Gesamtwandel, das man in 
Passau, wie das StR. von 1225 art. 5 zeigt?), bei Tötung, schwerer 
  
1) 1 @ (talentum, libra) betrug 240 Silberpfennige oder denarii (davon noch 
heute im baier. Sprachgebiet der Ausdruck : 1 @ Nüsse, 1% Kraut usw. für 240 Nüsse 
bzw. Krauthäuptl ; s. auch Schmeller-Frommann, I, 435. In Baiern wurden 30 Pfennig- 
stücke (sonst durchweg 12 Stücke) unter dem Namen Schilling (lat. solidus) zu- 
sammengefaßt, so daß 1 Schilling (sh) = !/s %&. Für die Wertbestimmung des 
Passauer Pfennigs gegen Ende des 13. Jh. sind beachtenswert eine Urkunde 
vom 5. Juli 1262 (MB. 29b, 447), wonach 15 £ Passauer d = 10 £ Regensburger .4, 
und das Rechnungsbuch des Klosters Aldersbach (Quellen zur bayer. u. deutsch. 
Gesch. I, 460), wonach im J. 1314 10 £ Passauer .d = 6 & Regensburger A; ferner 
die Feststellungen von S. Steinherz (Die Einhebung des Lyoner Zehnten im Erz- 
bistum Salzburg 1282/5 in MIÖG. Bd. 14 (1893), S. 84 f.), daß 1 Passauer Gewichts- 
mark Feinsilber zu 237,5 gr damals in 520 Passauer A enthalten war, woraus sich 
für1 A etwa 0,457 gr Feinsilber ergibt. Damit stimmt das Ergebnis der Studie 
von R. v. Höfken (Passauer Pfennige 1899, S. 10) überein, der als das Rauhgewicht 
von 30 guterhaltenen Passauer Pfennigstücken aus der Mitte des 13. Jh. 23,72 gr 
angibt, also 0,79 gr pro 1 A, bei einem Feingehalt zwischen 0,65—0,76. S. auch 
die Wertvergleiche der wichtigsten europäischen Gold-, Silber- u. Scheidemünzen 
im 13. u. 14. Jh. bei: K. H. Schäfer, Die Ausgaben der Apostolischen Kammer unter 
Johann XXIII. Paderborn 1911, bes. S. 42 f., 107. Der Regensburger & hatte um 
1282/5 ein Rauhgewicht von 0,938 gr und einen Feingehalt von 0,657 gr (Steinherz, 
a.a.O. S. 30 f., 49)... Was nun die lokale Kaufkraft der Passauer Münzen be- 
trifft, deren internationaler Wert sich natürlich nach dem Werte des in ihnen 
enthaltenen Silberquantums, also nach dem Metallwerte regelte, so bieten einen 
Anhalt die Schenkungsurkunden des Passauer Domherrn Hertnid und einer Gräfin 
von Ortenburg von 1204 in MB. 29b, 269f. Nach dortiger Angabe kostete z. B. 
damals ein Scheffel Weizen 2 sh — 60 3, ein linnenes Hemd mit Hose !) sh = 
15 4, ein Paar Schuhe 10 3, eine Decke (mantellum) 7 A, ein Mastschwein 60 A, 
ein Frischling 12 A; vgl. auch MB. 28b, 178 f. bzw. 470 £. u. Erhard, I, 97; ferner 
über spätmittelalt. Preise in Baiern—Österreich: Kögschke, Grundz. d. Wirtschalftsg.* 
Leipzig 1923, S. 122. s 
2) „Si quis aliquem interfecerit aut vulneraverit aut treugas violaverit Civi- 
tatis, si idem habeat infra muros proprietatem libras XXX valentem, idem male- 
43 
  
  
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