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worden war; ferner übergab er die Hälfte des grösseren Hofes in Retenpach,
die ihm gehörte, jedoch so, dass er dieselbe als Colonus zurückerhielt und
lebenslang den Fruchtgenuss hatte und der Meier, welcher das Gut cultivirte,
einen Metzen Weizen jährlich zum Zeichen des Eigenthums des Stiftes bezahlte.
Diese Übergabe geschah durch den Salman Ratold von Perg, dessen Schwe¬
ster eine Nonne zu Ranshofen war (carnalem sororem ejus in sororem
spiritualem et consortium in claustro feminarum recepimus).
Konrad von Retenpach schenkte durch den nämlichen Ratold sein Gut
in Rintebach, doch mit Beibehaltung des lebenslänglichen Fruchtgenusses, und
er bezahlte jährlich zwei Pfennige. Alram, sein älterer Bruder, schenkte sein
Gut in Pramberg, jedoch gegen den lebenslänglichen Fruchtgenuss des Gutes
von Oderating, welches schon lange zuvor seine Mutter Alheid und sein B r u-
der Engelschalk dem Stifte übergeben hatten. Er gab auch ein anderes
Gut in Riute und erhielt dafür eines in Lervenberg, welches er auf den Altar
der h. Margareth in Raitenpach legte , zur Herhaltung von Lichtern , endlich
schenkte er noch ein Gut zu Rintpach zum Altäre der h. Maria in der Capelle
zu Ranshofen; Alles dieses geschah an dem nämlichen Tage1).
Um 1212 beurkundete Herzog Ludwig von Baiern, dass Pabo von Lozen-
kirchen, sein Ministeriale, vom Stifte Ranshofen 100 Pfund als Darlehen erhal¬
ten habe; zur Sicherstellung dafür übergab er dem Herzoge pfandweise ein
Gut zu Überackern, bis er die Schuld zurückbezahlen würde. Wenn er das
Gut verkaufen wolle, so müsse er es zuerst dem Stifte antragen2). Damals
machten auch der Propst Wichard und der Convent mit jenem Pabo und
seiner Gattin Gertrud und ihrem Sohne Konrad einen Vertrag, dass was immer
für eine Person aus ihnen, bis zur Gattin Konrad’s, es verlangen würde, der¬
selben eine Präbende vom Stifte, nämlich Speise und Trank, wie einem Prie¬
ster daselbst gereicht werden sollten. Dies geschah an dem Tage, als sie das
Gut zu Überackern mit allen Leibeigenen dem Stifte übergaben, dieses bezahlte
aber dafür 90 Talente nach dem Regensburger Münzfusse und versprach
obige Herren-Präbende. Die Verhandlung geschah in Gegenwart von mehreren
Officialen des Herzogs von Baiern3).
Liupold und Chunrad hatten einen Streit mit dem Propste Wichard,
erkannten aber ihr Unrecht und gaben das Gut Hanegebel, worüber sie
stritten, an Ranshofen mit der Bedingung, dass wenn sie ohne Erben sterben
würden, es als Eigenthum dem Stifte gehöre, bekämen sie aber solche, so
sollten diese J " ”eh fünf Pfennige zahlen und nach ihrem Aussterben das
Gut in den Besitz des Stiftes kommen4).
Ein gewisser Altmann bestimmte bei herannahendem Tode sein Gut zu
Lauwe zum Zinse von fünfzehn Pfennigen jährlich (was auch seine Gattin treu
erfüllte) mit der Bedingung, dass sie und ihr Enkel (Neffe?) auf Lebenszeit
1) L. c. S. 267, Nr. 177.
2) Mon. boic. Ill, S. 330.
3) Mon. boic. Ill, S. 331.
4) Urkundenbuch, Bd. I, S. 247, Nr. 130.