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Rechte die Fähigkeit erhielten, ihre Bestätigung zu jener Übergabe von Lawarin
zu geben und ihren etwaigen Rechten darauf zu entsagen, ihre Einwilligung nach
dem Ausspruche des Schiedsgerichtes ertheilen, besonders weil ihre Mutter
Wilbirgis die Mönche von Baumgartenberg im Besitze dieses Gutes belästigte und
anfeindete1). Als Executoren und Bürgen dieser Übereinkunft werden genannt:
Dietmarus judex provincialis et frater ejus Dietricus de Steine 2).
Der Abt Piligrim, welcher eine Wasserleitung in das Stift hatte machen
lassen, wurde im Jahre 1242 nach Heiligenkreuz als Abt berufen, wo er auch
verblieb.
Zu Baumgartenberg wurde nun Simon I. zum Abte erwählt; er fing an
eine Mauer um das Kloster zu bauen, dann aber ergriff ihn die Furcht, es möchte
gegen ihn ein Gerichtsausspruch erfolgen (etwa unter dem Vorwande einer uner¬
laubten Befestigung?), und legte daher seine Stelle 1245 nieder („cessit" heisst
es in den Annalen). Noch in diesem Jahre wurde Berthold I. zum Abte erwählt,
welcher eine sehr strenge Regierung im Kloster führte. 1249 erhielt das Stift
von Hermann Markgrafen von Baden, welcher als Bewerber um das Herzogthum
Österreich aufgetreten war, und als solcher einige Urkunden ausstellte, ein
Diplom, datirt vom 16. September, wodurch er allen Mauthnern an der Donau
den Befehlertheilte, das Privilegium zu beachten, welches das Kloster von den
Herzogen Leopold VII. und Friedrich II. von Österreich erhalten hatte , dass es
nämlich seine Lebensmittel und andere Sachen mauthfrei verführen könne 3).
Wahrscheinlich um diese Zeit bestätigte Heinrich von Friedehalmsdorf
(Frühstorf), Richter im Machlande, dem Kloster das Recht auf ein Gut, welches
dasselbe von Ulrich von Imring erworben, und das dieser wieder angestritten
hatte 4).
Beiläufig damals (das Jahr ist in der Urkunde nicht angesetzt) trug der
Bischof Rudeger von Passau dem Abte von Withering und dem Archidiakon von
Enns auf, das Kloster Baumgartenberg gegen Beeinträchtigungen in Ansehung
der Zehente desselben, zu beschützen. Sollten Cleriker sich solche zu Schulden
kommen lassen und widerspenstig sich erweisen, so seien sie vom Amte und
Einkommen suspendirt und nach Passau einberufen, wo sie ihre Strafe empfan¬
gen werden; sind es aber Laien , so soll gegen sie der Bann ausgesprochen und
vollzogen werden 5). Im Jahre 1250 wurde der Abt Berthold von Baumgartenberg
als Abt nach Heiligenkreuz berufen, und dort Heinrich I. zu dieser Würde erwählt.
Der Abt von Wilhering und der Deehant von Enns scheinen in diesen unru¬
higen Zeiten, wo das Faustrecht herrschte, nichts gegen die Anmassungen und
3) Kurz's Beiträge. Bd. III, S. 420 im Auszuge. Es ist aber auch das Original
noch im Museo zu Linz vorhanden.
2) Stein ist wahrscheinlich Innernstein bei Münzbach, ein Landgut.
3) Kurz's Beiträge. Bd. III, S. 422, Nr. XIV. Ex autographo. Datum Newen-
stat 1249. 16. Cal. Octobris.
4) Original im Museo zu Linz. Auch bei Kurz, 1. c., S. 420, Nr. XIII. Ex
autographo.
5) Kurz, 1. c., S. 423, Nr. XV. Sine nota anni. DatumPatauie IV. Idus Julii
(4. Juli). Ex autographo. Rudeger war Bischof von 1233 bis 1250.