Volltext: Wolfsegg

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Die zu leichten Ehelizenzen. Der geringe Ertrag der Ge- 
werbe der Marktbewohner." Diese Eingaben begruben die 
ganze Armenfrage auf viele Jahre hinaus. Erst 1853 wird 
die Sache von Vöckläbruck aus wieder angeschnitten, jedoch 
ohne irgend einen Erfolg. 1860 wurde unter dem Werks- 
direktor Platte der Versuch gemacht, das Pfarrarmeninftitut 
in ein lGemeindearmeninstitut zu verwandeln. Es sollten so 
die zur politischen Gemeinde Wolfsegg gehörigen Pfarrpar¬ 
zellen Altenhof, Atzbach, Gaspoltshafen und Ottnang zu 
einem einzigen Armenversorgungskörper unter Leitung der 
Gemeindevorstehung zusammengezogen werden. Grund bil¬ 
dete das neue Gemeindegesetz von 1849 (Gemeindeauto- 
norme). Gaspoltshosen und Atzbach weigerten sich ganz ener- 
gisch und so verlief die Sache wieder im Sand. Für den 
Markt war das Scheitern dieses Planes sehr zu bedauern. 
In den Iahren 1839 bis 1833 nahm die Gemeinde lebhaf¬ 
teren Anteil an der Armenfürsorge. Die Gemeindeaus- 
fchüffe kamen monatlich zusammen, machten die Voran- 
schlage, besorgten die Aufnahme, Beteiligung, Quartierung 
der Armen, bestimmten das Armenschulgeld und die Ent- 
lohnung des Armenarztes, kurz alles, was zur Armenpflege 
gehört. Der Ortspfarrer war wohl den monatlichen Sitzun- 
gen zugezogen, hatte aber nichts dreinzureden. Im letzten 
Jahre, 1833 ließ der Eifer nach und der Pfarrer übernahm 
wieder die Verwaltung der in die gesetzliche Armenkasse 
fließenden Gelder. Er nahm, wie früher, die Armen auf, 
beteilte fie in Gegenwart der Armenväter und legte den 
fummarischen Rechnungsausweis. Die Marktkommune be- 
sorgte selbständig die Vequartierung und Beteilung 
der Armen, so daß diese wohl mitunter doppelt empfingen. 
So konnten gewiß alle Teile zufrieden sein. 1839 kassierte 
die Gemeinde die aus Jagdkarten und Strafgeldern zu- 
fließenden Beträge zwar ein, führte sie aber nicht an das 
Pfarramt ab, sondern verwaltete sie selbst. Das Pfarramt 
protestierte dagegen und stellte das Ansuchen um Umwand- 
lung des kirchlichen in ein Gemeinde-Institut. Das Bezirks- 
amt Schwanenstadt entschied jedoch zugunsten des Pfarr¬ 
amtes. Nach diesem Entscheid hatte es beim Alten zu blei- 
ben, das heißt, Pfarramt und Gemeinde führen die Armen- 
fache gemeinsam, die Gelder aber haben in ersterem ein- 
zufließen. 
Das Einkommen in den obigen Jahren betrug etwa 
pro Jahr 169 fl., wovon bei 99 fl. aus den Tafelopfern 
stammten. Die Rechnungen hierüber wurden gewöhnlich 
vom Pfarramte versaßt, von den Armenvätern geprüft und 
unterschrieben und dann samt den Beilagen an die Ge-
	        
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