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ners Aussage ') das beträchtlichste/ nach Meders Behaup
tung 1 2 ) aber dasjenige/ welches vor allen andern seine Ab
kunft von jenem Herzoge aus unbezweifelten Urkunden er
weisen kaun. Das Jahr der Stiftung wird in der Stif-
tungsurkunde nicht ausdrücklich angesetzt/ fällt aber nach de
ren Angabe in das 30. der Regierung Thassilos / und das erste
seines Sohnes Theodo/ welches nach der genauesten Berech
nung der Geschichtsforscher und der übereinstimmenden Aussage
unserer Jahrbücher/ und mehrerer auswärtigen Chroniken das
Jahr nach der Geburt Christi 777 ist. Die nächste Veran
lassung zu dieser so merkwürdigen Stiftung ist/ da der Stift
brief außer der allgemeinen Motive der Andacht keinen correc-
teren Grund beysetzt/ unbekannt. Indessen geben unsere An
nalen und die denselben folgenden älteren Schriftsteller/ ein
Lazius/ Arenbäck Suntheim/ Bruschins Adlzreiter/ Stengel/
und andere mehr/ insgemein den durch einen Unglücksfall
'hier erfolgten Tod eines Sohnes Tassilos/ Nahmen Günther
dafür aus/ von welchem eine schon bey Bernhard dem No
riker als alt angeführte Sage Folgendes erzählt: „Einmahl
zur Winterszeit/ als Herzog Tassilo zu Lorch verweilte/ be
lustigte sich dessen Sohn Günther in dieser wildreichen Ge
gend mit der Jagd. Ein gewaltiger Eber/ welchen der mu-
thige Jüngling mit vieler Hitze verfolgte/ entfernte denselben
weit von seinem Jagdgeleite/ und führte ihn in das tiefste
Dunkel des ausgebreiteten Waldes. Hier und zwar nahe bey
einem Teiche/ der noch nach ihm der Guntherteich genannt
wird/ erreichte der ermüdete Jäger das geängstigte Wild/ und
durchbohrt es mit seinem Jagdspieße; doch da dieser brach und
jener stürzte/ versetzte der wüthende Keiler mit grimmigem
Zahne dem Prinzen eine schwere Wunde am Fuße/ an wel
cher dieser aller Hülfe entblößt verblutete / und todt neben
dem erlegten Thiere dahinsank. Vergeblich durchstreiften die
besorgten Diener/ nachdem sie lange an einem benachbarten
1) Coelcst. Leuthner, Chronicon Wessofonlan. p. 21.
2) Meder, Beyträge zur Geschichte von Bayern, IV. Stück, S.295.