Volltext: Matosch-Gedenkbuch [20]

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Wohl wert in unserer Umsturzzeit eines gründlichen Studiums 
ihrer führenden Gedanken zur Verwertung für den Aufbau unserer neuen 
Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung. 
Kein Zweifel, die alte kapitalistische Geldwirtschaft wird weicheil 
müssen einem gemischten System von Natural- und Geldwirtschaft, so u. a. 
daß der Bauer als Produzent nur über die Hälfte der Ernte frei ver 
fügen kann, die andere festgelegt wird für die konsumierende Bevölkerung 
zu bestimmten Preisen und auch die Entlohnung zum Teile in Naturalien 
mehr zur Geltung kommt. 
Damit werden den Gemeinden neue Aufgaben dauernd zugewiesen 
werden; bei der Neuorganisation ist denn auch vom Fundamente des 
Staates auszugehen, vom Gemeindewesen, daß es gehörig fundiert, den 
hochgesteigerten Anforderungen gewachsen wird, unter tüchtiger charakter 
fester Führung, heraus aus einem patriarchalischen Familienleben. 
Die alte Gemeinde-Einteilung und -Ordnung kann im allgemeinen 
bleiben, soweit nicht der erweiterte Wirkungskreis und der Oberbau Ab 
änderungen bedingen. Dieser könnte sich vollziehen in der Vereinigung 
mehrerer Gemeinden, mehr oder weniger, je nach ihrem derzeitigen Bestände 
und Zusammenhange, zu einer Behörde nächst höherer Ordnung, etwa ge 
nannt: „Pflegschaft", an der Spitze ein juristisch gebildeter „Pfleger" (mit 
einem Schreiber und Diener) und sein Beirat aus je einem Vertreter der 
einzelnen Gemeinden als I. politische und Gerichtsinstanz. Diese für die 
sogenannte niedere Gerichtsbarkeit, darunter gedacht: die Bagatellsachen, 
Dienstboten und Besitzstörungs-Streitigkeiten, die Ehrenbeleidigungshändel 
und dergleichen Uebertretungen; außerdem zugewiesen das Waisenwesen, Tod 
fallsaufnahmen, Inventuren, die kleineren Abhandlungen (etwa ohne Grund 
besitz), Legalisierungen und dergleichen und, wenigstens in der Folge, auch 
das Grundbuch. Die Städte und Märkte für sich bestehend mit einem 
Magistrate. Darauf aufgebaut das Bezirksamt für Justiz und Verwaltung, 
ein Dreier-Kollegium, in getrennten Sektionen jede mit einem Beirate aus 
dem Magistrate der Stadt und beziehungsweise des Marktes, mit erweiterten 
Sprengeln als Berufungsinstanz, und beziehungsweise als erste für die 
nicht der „Pflegschaft" zugewiesenen Agenden. Justiz und Verwaltung 
sollen wohl getrennt funktionieren, aber, sowie Gesellschafts- und Wirt 
schaftsordnung sich wechselseitig durchdringen, sollen auch die Funktionäre 
auf beiden Gebieten bewandert und geübt sein — und in bestimmten 
Wirkungskreisen zum Gesamtkollegium zusammentreten, — daher es sich 
empfiehlt, daß sie unter einem Dache vereinigt sind. Weiters vier Kreis 
ämter, wieder abgeteilt in Sektionen mit Beiräten und desgleichen also 
eingerichtet, eine Landesregierung. 
Eine soziale Reform auf erweiterter und vertiefter demokratischer 
Grundlage lag und suchte sich allgemeinere Geltung zu erringen im 
Sinne aller meiner blutschweßitreibenden Bestrebungen für eine um 
fassende Fürsorge-Organisation und Jugendpflege zur Ertüchtigung unseres 
Volkstums. 
Die Zeitströmung ließ eine bahnbrechende Bewegung in ruhiger 
Entwicklung nicht aufkommen und nun — setzt der Umsturz ein. 
Dr. Hans Zötl.
	        
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