Volltext: Hegels Leben, Werke und Lehre. [8. Band. Erster Theil] (8,1 / 1901)

Die Subjectivität. 
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> Bd. V. S. 59. VI. § 164. S. 323 u. 824. — 2 Bd. V. S. 63. VI. 
§ 166. S. 826. 
Wie sich das einzelne wirkliche Subject zur Subjectivität, das 
einzelne individuelle Ich zum Selbstbewußtsein, so verhält sich das 
Einzelne zum Begriff überhaupt. Allgemeinheit, Besonderheit und 
Einzelnheit sind die Momente des Begriffs. Was im Wesen als 
Reflexion die Identität war, das ist im Begriff das Allgemeine; was 
dort der Unterschied war, ist hier das Besondere; was dort der Grund 
war, ist hier das Einzelne. „Allgemeinheit, Besonderheit und Einzeln 
heit sind abstract genommen dasselbe, was Identität, Unterschied und 
Grund. Aber das Allgemeine ist das mit sich Identische ausdrück 
lich in der Bedeutung, daß in ihm zugleich das Besondere und 
Einzelne enthalten sei. Ferner ist das Besondere das Unterschiedene 
oder die Bestimmtheit, aber in der Bedeutung, daß es allgemein in 
sich und als Einzelnes sei. Ebenso hat das Einzelne die Bedeutung, 
daß es Subject, Grundlage sei."' 
Der Begriff ist sowohl die Unterscheidung als die Einheit seiner 
Momente, und zwar deren unmittelbare Einheit. Als solche hat der 
Begriff sich zu setzen (auseinanderzusetzen) oder zu entwickeln. Diese 
seine Entwicklungsform ist das Urtheil, das sich in seine Momente als 
in Subject und Prädicat unterscheidet und durch die Copula beide 
unmittelbar verknüpft oder identisch setzt. Dem Subject wird das 
Prädicat ertheilt: diese Ertheilung ist das Urtheil, wie eine gerichtliche 
Entscheidung, ein Urtheil im eminenten Sinn, ertheilt wird. Hegel 
will das Urtheil als eine Ur-Theilung, ursprüngliche Theilung des Be 
griffs in seine Momente angesehen wissen und möchte demgemäß sich 
die Etymologie des Wortes einrichten. „Die etymologische Be 
deutung des Urtheils in unserer Sprache ist tiefer und drückt die 
Einheit des Begriffs als das Erste und dessen Unterscheidung als die 
ursprüngliche Theilung aus, was das Urtheil in Wahrheit ist." 2 
In der gewöhnlichen Logik spielen die Begriffe, Urtheile und 
Schlüsse und deren Eintheilungen eine sehr ausgebreitete Rolle; da ist 
die Rede von dunklen, klaren und deutlichen Begriffen, je nach 
dem ihre Merkmale unterschieden oder nicht unterschieden werden, von 
adäquaten und inadäquaten, je nachdem sie mit ihren Gegenständen 
übereinstimmen oder nicht übereinstimmen, von dem Gegensatz der Be 
griffe, dem conträren und contradictorischen, dem Verhältniß der Be-
	        
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