Volltext: Hegels Leben, Werke und Lehre. [8. Band. Erster Theil] (8,1 / 1901)

Die Lehre vom Begriff. Die Subjektivität. 
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Zwanzigstes Capitel. 
Die Lehre vom Begriff. A. Die Subjektivität. 
I. Der Begriff des Begriffs. 
1. Vom Begriff im Allgemeinen. 
In der Ausarbeitung seines zweiten Hauptwerks sah Hegel viele 
Schwierigkeiten vor sich, ganz anderer Art in der objectiven Logik als 
in der subjectiven. Dort herrschte ein völliger Mangel an Vorarbeiten, 
hier wimmelte es von Lehrbüchern; dort galt es, „in einem öden Lande 
eine neue Stadt zu erbauen", hier „einer alten, festgebauten, in fort 
währendem Besitz und Bewohnung erhaltenen Stadt eine neue Anlage 
zu geben". 
Dazu kommt in Ansehung der subjectiven Logik das Mißtrauen 
der Welt. Es handelt sich um die Erkenntniß derjenigen Formen, in 
welchen allein die Wahrheit gewußt wird, und die nach den Lehr 
büchern als leere und hohle Formen gelten. „Was ist Wahrheit?" 
fragt Pilatus und mit ihm die Welt, auch mit der Miene, wie Klop- 
stock in seinem „Messias" den fragenden Pilatus schildert: „mit der 
Miene des Hofmanns, der kurzsichtig, doch lächelnd des Ernstes Sache 
verdammet". * 
Unter allen früheren Philosophen haben nur zwei in der Geschichte 
der Logik als Erkenntnißlehre Epoche gemacht: Aristoteles und Kant. 
Jener hat zum erstenmal die Denk- und Erkenntnißformen gleichsam 
naturhistorisch beschrieben, dieser hat zum erstenmal erleuchtet, was die 
Begriffe sind und welchen Ursprung sie haben. „Es ist ein unend 
liches Verdienst des Aristoteles, welches uns mit der höchsten Be 
wunderung für die Stärke dieses Geistes erfüllen muß, diese Beschreibung 
zuerst unternommen zu haben. Aber es ist nöthig, daß weiter 
gegangen und theils der systematische Zusammenhang, theils aber der 
Werth der Formen erkannt werde." 2 
Um aber den Werth der Begriffe richtig zu erkennen, ist vor allem 
nöthig, die falsche Vorstellung loszuwerden, welche in den Lehrbüchern 
1 Hegel. Werke. Bd. V. Vorbericht. (Nürnberg, den 21. Juni 1816.) S. 3 
u. 4. Bd. V. S. 1—343. Vgl. Bd. VI. Dritte Abtheilung der Logik. Die Lehre 
vom Begriff. §§ 160-243. S. 315—414. — 2 Bd. V. S. 30.
	        
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