Volltext: Die Preisbildung im Kriege [Heft 1]

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wiesen worden. Sie sollen die Behörden bei der Setzung und 
Überwachung gesetzlicher Höchstpreise oder bei Ausstellung behörd 
licher Nbernahmepreise, städtischer Verkaufspreise usw. unterstützen. 
Sie sollen ferner von sich aus „angemessene preise" (Richtpreise) 
ermitteln, deren Nennung dem Handel Richtlinien gibt und deren 
Überschreitung den Verdacht des Preiswuchers begründet. Sie 
sollen den Gerichten und Verwaltungsbehörden im einzelnen Falle 
Gutachten über die Angemessenheit von gezahlten und geforderten 
preisen erstatten. Um die Angemessenheit der preise im Sinne der 
Preiswucherverordnung feststellen zu können, sind sie bestigt, von 
jedermann über alle Tatsachen Auskunft zu verlangen, die jAr die 
Preisbildung von Wichtigkeit sind,- sie können Betriebe untersuchen 
und Handelspapkere nachprüfen, um sich sicheres Material zu be 
schaffen. In der Bevölkerung sollen sie über die Preisbildung und 
ihre Ursachen Aufklärung verbreiten. 
Der Verordnung über Preisprüfungsstellen folgte nicht nur 
eine lange Kette neuer kommunaler Höchstpreisfestsehungen, die von 
der neuen gemeindlichen Fachstelle ausgearbeitet oder beraten wurden. 
Die nämliche Verordnung hatte auch eine „Preisprüfungsstelle für 
das Reichsgebiet" (Reichsprüfungsstelle für Lebensmkttelpreise, seit 
dem 1. September 1916 in die Volkswirtschaftliche Abteilung des 
Krkegsernährungsamts umgewandelt) geschaffen, die den Reichs 
kanzler in allen die Versorgung der Bevölkerung mit Gegenständen 
des notwendigen Lebensbedarfs betreffenden Fragen, namentlich über 
die preisverhältnksse, zu beraten hatte. 
Die Höchstpreise des zweiten Kriegsjahres. Es lag in 
der Richtung der geschilderten grundsätzlichen Auffassung, daß seit 
dem Sommer 191) auch im einzelnen der Kreis der von Höchst 
preisen betroffenen Wirtschaftsgebiete immer weiter gespannt wurde. 
Die Höchstpreise blieben weder auf den Kleinhandel noch auf den 
Großverkehr mit bewirtschafteten Rohstoffen und wichtigen Nahrungs 
mitteln beschränkt. Die neuen Verordnungen wollten darüber hinaus 
auch auf freiem Markte und kn mannigfachster Weise pretsordnend 
wirken. Sie wurden zum erheblichen Teil durch Sachverständkgen- 
Beratungen der Reichspreksstelle vorbereitet. Es kamen kn rascher 
Folge km September Höchstpreis-Verordnungen ft'ir zuckerhaltige 
Futtermittel und für Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei, im Oktober 
für Kartoffeln, Petroleum, Butter, Fische und Wild, im November 
für Milch, Schlachtschweine und Schweinefleisch, Ole und Fette, 
Stroh und Häcksel, Buchweizen und Hirse, Gemüse und Obst, Obst 
mus, Marmeladen, Honig, Kunsthonig, Rübensprup und sonstige 
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