Volltext: Viribus Vnitis. Das Buch vom Kaiser

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sich sein Einfluss auf den sogenannten »laufenden« Dienst? Wie überwacht, prüft und kritisirt er den Gang der Armeemaschine, 
die Anbahnung und Erhaltung der Kriegstüchtigkeit seiner Wehrmacht, wie sind überhaupt die Vorgänge beschaffen, durch welche 
sein Gedanke, sein Wille in militärischen Dingen zur That wird? Wie vor Allem erfährt er von Allem, was in der Armee geschieht? 
Jeder Familienvater weiss, welche Regierungssorgen und welche unaufhörliche »Amtshandlungen« ihm das Commando 
seiner kleinen Truppe verursacht, wie viel Kleinliches und dabei doch Wichtiges zu schlichten, wie viel Geduld und Strenge, Frei 
gebigkeit und Kargheit, jedes am rechten Orte, wie viel Lehre und Strafe nothwendig ist, damit aus seiner kleinen Gemeinschaft 
eine tüchtige Familie werde. Besonders der Vater mit beschränktem Einkommen kennt und übt die schwere Kunst des Auskommens, 
da ja doch der kleine Besoldungsdeckel das stete Bestreben hat, in den grossen Bedürfnistopf hineinzufallen, anstatt ihn zu bedecken, 
was seine eigentliche Bestimmung ist. Eine solche — allerdings eine sehr grosse — Familie ist auch die Wehrmacht. Die Kinder 
haben die Million überschritten. In unmittelbarer Familienzucht sind jedesmal mehrere Hunderttausende; alljährlich kommen Hundert 
tausend auf die Welt — als Rekruten und Hunderttausend sterben, werden aber als Bürger, »welche ihrer ganzen Dienstpflicht genügt 
haben«, wieder lebendig. Eine solche Familie kann der Vater nicht mehr im Einzelnen betreuen. Darum regiert er sie in wohl 
vertheilten Wirkungskreisen seiner Vertrauensmänner: des Reichskriegsministers, des Chefs des Generalstabes, beider Landes- 
vertheidigungs-Minister u. s. w. Manches ist ihnen gänzlich überlassen; über einen Theil müssen sie den obersten Kriegsherrn, 
ehe sie anordnen, fragen; anderes ordnet dieser selbst an. Die Willensmeinung des Kaisers wird mittelst der sogenannten »Aller- 
unterthänigsten Vorträge« erbeten. Dies sind Aufsätze, in welchen die beantragte Massregel mit Gründen, Gegengründen und 
Einwänden kurz und bündig dargestellt wird. 
lieber Alles, was geschieht oder gethan wurde u. dgl., müssen Berichte vorgelegt werden, deren einige regelmässig 
wiederkehren, so z. B. die Standes- und Diensttabelle jedes Monats, in welcher alle Theile der organisierten Wehrmacht nach dem 
Friedensstande, nach Standort und Stärke, sowie nach der Friedenseintheilung zu ersehen sind; oder die Ordre de bataille, welche 
die Eintheilung der gesammten Wehrmacht darstellt. Ausserdem muss dem Kaiser jedes wichtige Ereignis gemeldet werden. Er 
soll nicht, wie ein privater Mensch, diesen oder jenen Unglücksfall oder Unfug, wie er in einer so grossen Familie denn doch 
vorkommt, zuerst aus den Tagesblättern erfahren. Der amtliche, telegraphische Bericht hat die Wahrscheinlichkeit ruhig erwogener 
Wahrheit für sich; die Folgen eines unwahren Berichtes für den meldenden Officier wären nämlich viel ärger, als jene einer 
Zeitungsente für den betreffenden Geflügelhändler; da nun der Kaiser auch Zeitungen liest, so wird durch jene Berichte dem üblen 
und dabei weniger verlässlichen Eindrücke der Zeitungsnachrichten ein Gegengewicht gegeben. 
Einige Entscheidungen im »laufenden« Dienste hat sich der Kaiser Vorbehalten, so z. B. die Beurlaubung von Generalen 
über einen gewissen Zeitraum hinaus. Die Beförderung im Heere und den beiden Landwehren bezüglich aller Officiere und der 
höheren Militärbeamten geht vom Kaiser aus. Man kann es sich gar nicht mehr so recht vorstellen, dass vor 1868 die Officiere 
REVUE AUF DER SCHMELZ; IM 
RESERVIERTEN RAUM VOR BEGINN. 
* i. Secondelieutenant d. R. Albert Gschwind; 2. Premier 
lieutenant d. R. Manuel Mahn; 3. Secondelieutenant d. Z. 
Max Rolffs; 4. Kammersängerin Frau Ellen Förster- 
Brandt; 5. Secondelieutenant d. R. Gustav Illner.
	        
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