Volltext: Der Weltkrieg in Bildern und Dokumenten nebst einem Kriegstagebuch 1 (1 /1914)

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Bekanntmachung 
Infolge Bekanntgabe der Mobilmachung wird Berlin Einquartierung erhalten, deren schleunige Unter- 
bringnng uns obliegt. 
An unsere Mitbürger wenden wir uns daher mit der Bitte, uns bei dem Bemühen um Beschaffung von 
Quattieren nach besten Kräften zu unterstützen. Anmeldung von Quartieren nehmen die Stenerkaffen und 
Stenererheber, sowie das Militärbureau (Klosterstr. 68, Eingang Waisenstr. 27), schriftlich nnd mündlich 
entgegen. In der Anmeldung sind Name, Stand und Wohnnng des Anmeldenden, die Zahl der zur Verfügung 
stehenden Räume, sowie Zahl u. Chargen derjenigen Militärs anzugeben, für welche Quartier angeboten wird. 
Die Vergütung, welche vur für die wirkliche Benutzung des Quartiers gewährt wird, beträgt: 
täglich im <£cnmci Mark 9,- 
) für l General 
) . l StabS-Ofsiz'.n 
) , 1 Hauptmann 
) . 1 Äntnant 
1 Feldwebel, ans die ersten 10 Tage » 
auf die fernere Zeit täglich 
1 VizefellMbel, auf die ersten 10 Tage» 
ans die fernere Zeit täglich 
1 Unteroffizier, anf die ersten 10 Tage & 
anf die fernere Zeit täglich 
1 Geni-tnen, ans die ersten 10 Tage & 
cnf die fernere Zeit täglich 
1 Pferd täglich .... 
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050 
Bei Einquartierungen über einen Monat hinaus werden die höheren Sätze für die ersten 10 Tag? (für o—Ii) nur einmal gewährt. 
Die Kost-Vergütung beträgt für Kopf und Tag, ohne Unterschied der militärischen Charge, 
für volle TageS-Kost Kit Brot Mark 1,50 ohne Brct Mark 1,35 
. MittagS-Kost , 0,75 0,70 
, Abend-Kost , , „0,60 . . 0,55 
. Morgen-Kost „0,25 0,20 
In de;; ersten Tageu wird d!c Einquartierung in den meisten Fällen ohae Verpflegung erfolgen. 
(Jtenerdeputation des Magistrats, Abt. SV. 
. - 5aulse. Stadtrat. 
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