Volltext: Der Weltkrieg in Bildern und Dokumenten nebst einem Kriegstagebuch 1 (1 /1914)

Deutscher Reichsanzeiger 
Königlich Preußischer Staatsanzeiger. 
Sonderausgabe. 
/Berlin, Mittwoch, den Z. August, Nachmittags 
Urkunde über die Grnenerung des Eisernen Kreuzes. 
Vom f». August 1014. 
Wir Wilhelm, von Kalles (Suaden König von Preußen ». 
Angesichts der erusien Lage, in die das teure Vaterland durch einen ihm aufgezMungenen Krieg versetzt ist, und in dankbarer 
Erinnerung a» die Heldentaten unserer Vorfahren in den großen Zähren der Befreiungskriege und des * Kampfes für die Einigung 
Deutschlands, wollen Wir das von Unserem in Gott ruhenden Urgroßvater gestiftete Ordenszcichen des Eisernen Kreuzes abermals wieder- 
aufleben lassen. • 
Tas Eiserne Kreuz soll ohne Unterschied des Ranges uud Standes an Angehörige des Heeres, der Marine und des Landsturmes, 
an Mitglieder der sreiwilligen jiranlenpjlege und an sonstige Personen, die eine Tiensiverpflichlung mit dem Heere oder der Marine 
eingehen, oder als Heeres- und Mariuebcamtc Vrrtvendung finden, als eine Belohnung des auf dem tlriegsschauplah erworbenen Ber- 
dienßes verliehen werden. Auch solche Personen, die daheim sich Verdienste mn das Wohl der deutschen Streitmacht und der seiner Ver¬ 
bündete» erwerbe», sollcn das Kreuj erhalten: 
Teuigemäh verordnen Wir, was folgt: 
Ii Tie für diesen Ärieg ivieder ins Leben gerufene Auszeichnung des Eisernen Kreuzes soll, wie früher, aus Mi Klassen und 
einem GroUrcuze bestehen. Tic Ordenszcichen sowie das Band bleiben unverändert, nur ist auf der Vorderseite unter dem V 
mit der Krone die Falireszahl Hil l anzubringen. y , • 
2) Tie zweite Klaffe tvird au einem schwarzen Bande mit weißer Einfassung im Knopfloch getragen, safer» es für Verdienst auf 
dem Kriegsschauplatz verliehen wird. Für daheim erworbenes Verdienst wird es am weihen Bande mit schwarzer, Einfassung 
' verliehen. Tic erste Klasse wird auf der linken Brust, das E-roUreuz um den Hals getragen. 
3> Tie erste Klasse kann' mir.nach Erwerbung der zweite» verliehe» werden, und wird neben dieser getragen. 
4) Tie Verleihung des Krahkrenzes ■ ist nicht durch vorherige Ertvcrbung der ersten und zweiiea Klaffe bedingt. Tie kann nur 
erfolgen für eine geivonnene entscheidende Schlacht, durch die der Feind zum Verlasien seiner Stellungen gezwungen wurde, . 
oder für die selbständige, von Erfolg gekrönte Führung einer Armee oder Witt, oder für die Eroberung einer grohen Festung 
oder für die Erhaltung einer wichtigen Festung durch deren ausdauernde Verteidigung. 
5) Alle mit dem Besitze des Militärchrcnzeichcns erster und zweiter Klasse verbundenen Vorzüge gehen, vorbehaltlich der versassungs- 
mäßigen Regelung, einer Ehrenzulage. auf das Eiserne Kreuz erster und zweiter Klasse über. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktcm Königliche» Jnsiegel. • 
Gegeben Berlin, den ä. August HH4. 
<L S.) 
Wilhelm ll. 
v. Brtlimau» Hollwcg. v. Tirpitz. Delbriiek. Brsrler. 
v. Breitenbach. Sydvw. v. Trott zu Solz. Frhr. v. Schorlemer. 
L«»ye. v. Falk«i»hayu. v. Loebell. Ktnhn. v. Iagow.
	        
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