Volltext: Der Weltkrieg in Bildern und Dokumenten nebst einem Kriegstagebuch 1 (1 /1914)

Sonöer-Ausgabe 
MpzigerW Zeitung. 
Ausgegeben am Sonnabend, den 1. August 1914. 
Aufruf zur Gestellung. 
Seine Majestät der Kaiser haben die 
Mobilmachung 
der Armee und der Marine besohlen. 
1. Der erste Mobilmachungstag ist der 2. August 1914. 
der zweite Mobilmackmngstag ist der 3. August 1914. 
der dritte Mobilmachungstag ist der 4. August 1914. 
der vierte Mobilmachungstag ist der 5. August 1914, 
der fünfte Mobilma.i ungstag ist der 6. August 1914. 
der sechste Mobi.machungstag ist der 7. August 1914. 
Die Kalendertage der folgenden Mobilmachungstage lassen sich hiernach bestimmen. 
2. Sämtliche Offiziere. Unteroffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes einschließlich der mit Kriegs- 
beordernng versehenen Ersatz-Reservisten haben sich zu der auf den Kriegsbeorderungeu angegebenen Zeit 
an dem bezeichneten Orte einzufinden. Die mit KalZuotiz Versehenen bleiben zunächst in der Heimat. 
3. Sämtliche Ersatz - Reservisten. welche keine Kriegsbeorderung erhalten haben, müssen vom 8. Mobil- 
machuugstage ab zu Hause gewärtig sein, den Befehl zur Stellung bei einem Ersatz-Truppenteile zu 
empfangen. . 
4. Alle augenblicklich außer Kontrolle befindlichen Mannschaften des gesamten Beurlaubtenstandes, sowie alle 
Mannschaften der Reserve, der Landwehr I. und 11. Aufgebots welche nicht im Besitz einer Kriegs- 
beordernng oder Paßnotiz sind, haben sich ««»kort an das nächste Hauptmeldeamt zur Herbeiführung 
einer Entscheidung über ihr Eintreffen zu wenden. Die im Frieden beim Verziehen gewährte Meldefrist 
von 14 Tagen fällt weg. 
Aufgenommen hiervon ist nur, wer ausdrücklich von der Gestellung im Mobilmachungsfalle befreit ist. 
5. Wer dem obigen Kefchle nicht Folge leistet, verfällt der Kestrafuug nach den Kriegs gesehen. 
6. Bereits angesagte Uebungeu und Kontrollversammlungen fallen aus. 
7. Das Marschgeld wird beim Truppenteile, nicht bei der Ortsbehörde enipfangen. 
8. Sämtliche Einberufenen haben, um ihren Gestellungsort zu erreichen, freie Cisenbahnfahrt. ohne Lösung 
einer Fahrkarte und ohne vorherige Anfrage am Schalter, lediglich gegen Vorzeigung der Kriegsbeorde- 
rung oder anderer Militärpapiere bei der Fahrkartenkontrolle. Bei Fehlen der Militärpapiere genügt 
ausnahmsweise mündliche Erklärung. 
9. In der Nacht vom 2. zum 3. Mobilmachungstage hört der Friedensfahrplan aus. Die Züge verkehren 
vom 3, Mobilmachungstage morgens bis mit 6. Mobilmachungstag nach dem Militärlokalzugsfahrvlaue. 
- der in den wichtigeren Zeitungen, auf den Bahnhöfen uud durch öffentlichen Anschlag bekannt gemacht wird. 
Der kommandierende General des XIX. (2. K S.) Armeekorps. 
Für bir Redaktion verantwortlich: Dt. Wilhelm Bruchmiillct tn Leipzig. 
Druck von i&, ®. Tenbner in Leipzig 
Die Mobilmachung in den Zeitungen. 
Wiedergabe eines Extra-Blattes.
	        
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