Volltext: Der Mühlkreis (1. / 1827)

80 
Gränzen . 
ten , daß sie im zwölften Jahrhunderte und auch schon viel her nicht mehr zu Böhmen , sondern zu Oberösterreich gehörte . « 
» Als der Name : N o r d w a l d nicht mehr üblich war , jtrig man an , einzelne Theile desselben mit besonderen Namen zu bezeichnen , welche sich bis auf unsere Zeiten erhalten ben . In einigen Gegenden begnügte man sich mit der ganz einfachen Benennung : Forst , welches später wieder dahin abgeändert wurde , daß man zu sagen anfing : im Wald . « 
Wegen der Gränze im Nord gab es sowohl zwischen regierenden Fürsten als bey nahe an einander liegenden herrschaften öfters Gränzirrungen und Gränzstreitigkeiten ab . Das Wesentlichste hiervon ist : 
Zu Ende des zwölften Jahrhunderts zankten sich die Herzoge Leopold von Oesterreich , und Friedrich von Böhmen über die Gränze ihrer Herzogtümer , auf der Kaiser Friedrich im Jahre 1179 die Gränze zur Zufriedenheit beyder bestimmte . ( Rauch . script , rer Austr . 2r Bd . S . 205 ) . 
Im Jahre 1339 wußte man aber die Gränze zwischen Oesterreich und Böhmen in dem Bezirke , wo sich die schaften Wey tra , Gratzen und Wittingau berühren , schon wieder nicht mehr anzugeben . Der Herzog Albrecht ! ! , ( regierte von 1339 — 1358 ) trug das Geschäft einer neuen Gränzberichtigung dem Grafen Ludwig von Oettingen , Hauptmanne von Weytra auf , der nach Vollendung derselben eiwe Urkunde ausstellte , welche die neue Gränze in dem nannten Bezirke genau angibt , und dadurch die Ruhe mit den benachbarten böhmischen Großen , deren Bevollmächtigter Wilhelm von L a n d st e i n war , vollkommen sicherte . Man findet die Urkunde in »Kurzes Oesterreich unter Herzog Albrecht dem Lahmen S . 350« abgedruckt . 
Seit 1306 , wo Heinrich von Rosenberg dem Stifte Schlägel einen großen Wildbahns - Distrikt von der bayerischen Gränze bis Wuldau ( böhmischer Markt , zwey Meilen von Krumau ) schenkte , kam es zwischen der bergischen Herrschaft Krumau und dem Kloster Sch läget öfters zu Differenzen , welche aber durch Vergleiche beygelegt wurden . Gemäß diesen geschieht dje Ausübung der barkeit vom Stifte Schlägel in den Gerichten Reichenau und in der Herrschaft Haslach auf jenen Gründen , wie sie die aufgestellten Hängetaseln und errichteten Zeichen weisen .
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.