Kollegium und die Jmmatrikulirung . ( Vergl . Cod . Austr . II . 749 ) *
Das Haupt der Stände in Oesterreich ob der Enns ist der jedesmalige P r ä s i d e n t der dasigen k . k . Landes - Regierung .
Die ständischen Angelegenheiten werden besorgt : durch das Kollegium der Verordneten , bestehend aus 2 neten des Prälaten - , 2 des Herren - , 2 des Ritterstandes / und 2 der landesfürstlichen Städte ; durch das Kollegium der Ausschußräthe , bestehend aus dem Herrn Präsidenten , 2 Ausschußräthen des Prälaten - , 2 des Herren - , 2 des Ritter - standes , und 2 der landesfürstlichen Städte , die Unbesoldeten nicht gerechnet .
Diesen beiden Kollegien sind untergeordnet : 1 Syndikus , 2 Sekretäre , 2 Konzipisten und das Einreichungs - Protokoll , das landschaftliche Expedit und die Registratur . Die übrigen ständischen Aemter sind : die Landschaftsbuchhaltung , das einnehmeramt sammt der Kreditskassa und der Liquidatur , und das Bauamt mit der Landschafts - Haus - Inspektion . schafts - Exercitienmeister gibt e<r4 ( 1 Tanzmeister , 1 Lehrer der italienischen Sprache , 1 Lehrer der französischen Sprache , 1 Bereiter ) , Landschafts - Portiere 4 , Landhaus - Thurmwächter 2 .
Landeserbämter im Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns sind folgende : Oberst - Erbland - Hofmeister , Erbland - 9 ) ? arschall , Erbland - Kämmerer , Erbland - Stallmeister , land - Mundschenk , Erbland Truchseß , Erbland - Jägermeister , Erhland - Silderkämmerer , Erbland - Küchenmeister Erbland - Panier , Erbland - Münzmeister , Erbland - Kampfrichter und Schildträger , Erbland - Vorschneider , Erbland - Stallmeister , Erbland - Falken meister , Erbland - Hofkaplan , Erbland - Post - meister , Erbland - Thürhüter . Dieses Amt wurde beim Erb - huldigungs - Akte i ? 4Zvon Anton Grafen von Polheim und Wartenburg ausgeübt .
Zu 'einem Landtage ( die unter landesfürstlicher Auctorität gehaltene Versammlung der Landstände , um gewisse gelegenheiten in Beratschlagung zu ziehen , und darüber Schlü - ße zu machen ) gehört immer die Zusammenberufung oder das unmittelbare Ausschreiben Sr . Majestät des Kaisers . Der gel nach wird der Landtag gewöhnlich im September ben . Jeder einzelne Landstand der 5 oberen Stände ist pflichtet , persönlich zu erscheinen ; Bevollmächtigte darf er selbst