Volltext: Neuester Wegweiser durch Linz und seine nächste Umgebung

Kollegium und die Jmmatrikulirung . ( Vergl . Cod . Austr . II . 749 ) * 
Das Haupt der Stände in Oesterreich ob der Enns ist der jedesmalige P r ä s i d e n t der dasigen k . k . Landes - Regierung . 
Die ständischen Angelegenheiten werden besorgt : durch das Kollegium der Verordneten , bestehend aus 2 neten des Prälaten - , 2 des Herren - , 2 des Ritterstandes / und 2 der landesfürstlichen Städte ; durch das Kollegium der Ausschußräthe , bestehend aus dem Herrn Präsidenten , 2 Ausschußräthen des Prälaten - , 2 des Herren - , 2 des Ritter - standes , und 2 der landesfürstlichen Städte , die Unbesoldeten nicht gerechnet . 
Diesen beiden Kollegien sind untergeordnet : 1 Syndikus , 2 Sekretäre , 2 Konzipisten und das Einreichungs - Protokoll , das landschaftliche Expedit und die Registratur . Die übrigen ständischen Aemter sind : die Landschaftsbuchhaltung , das einnehmeramt sammt der Kreditskassa und der Liquidatur , und das Bauamt mit der Landschafts - Haus - Inspektion . schafts - Exercitienmeister gibt e<r4 ( 1 Tanzmeister , 1 Lehrer der italienischen Sprache , 1 Lehrer der französischen Sprache , 1 Bereiter ) , Landschafts - Portiere 4 , Landhaus - Thurmwächter 2 . 
Landeserbämter im Erzherzogthume Oesterreich ob der Enns sind folgende : Oberst - Erbland - Hofmeister , Erbland - 9 ) ? arschall , Erbland - Kämmerer , Erbland - Stallmeister , land - Mundschenk , Erbland Truchseß , Erbland - Jägermeister , Erhland - Silderkämmerer , Erbland - Küchenmeister Erbland - Panier , Erbland - Münzmeister , Erbland - Kampfrichter und Schildträger , Erbland - Vorschneider , Erbland - Stallmeister , Erbland - Falken meister , Erbland - Hofkaplan , Erbland - Post - meister , Erbland - Thürhüter . Dieses Amt wurde beim Erb - huldigungs - Akte i ? 4Zvon Anton Grafen von Polheim und Wartenburg ausgeübt . 
Zu 'einem Landtage ( die unter landesfürstlicher Auctorität gehaltene Versammlung der Landstände , um gewisse gelegenheiten in Beratschlagung zu ziehen , und darüber Schlü - ße zu machen ) gehört immer die Zusammenberufung oder das unmittelbare Ausschreiben Sr . Majestät des Kaisers . Der gel nach wird der Landtag gewöhnlich im September ben . Jeder einzelne Landstand der 5 oberen Stände ist pflichtet , persönlich zu erscheinen ; Bevollmächtigte darf er selbst
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.