Volltext: Neuester Wegweiser durch Linz und seine nächste Umgebung

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Nach Obernberg am Dienstage , Donnerstage und tage Abends nach Ankunft der Wiener - Post . 
Nach Scheibbs am Mittwoche und Samstage Morgens . 
Anhang . 
i . ) Das Oberpostamt ist täglich von 8 bis 12 Uhr tags , und von 3 bis 5 Uhr Abends offen . — 2 . ) Briefe für das Inland , welche bei der Aufgabe nicht bezahlt werden len , sind in den Briefsammlungskasten zu werfen , der rend offen steht . — 3 . ) Briefe in das Ausland müssen bis an die Gränze frankirt werden , widrigens sie nicht abgeschickt den . — 4 . ) Briefe an portofreie Aemter oder Personen sind von dem portopflichtigen Aufgeber bei der Aufgabe , jedoch nur mit der Hälfte des entfallenden Porto zu frankiren . — 5 . ) Die zur Bestellung einlangenden Briefe werden nur gegen gleich baars Entrichtung der tarifmäßigen Brieftaxe den Adressaten händiget . Jene Briefe , deren Annahme verweigert wird , sen gleich und unverletzt zurückgestellt werden , widrigens die Rücknahme nicht Statt finden darf . — 6 . ) Mit Geld und werth beschwerte Briefe dürfen bei der Briefpost nicht men werden , und findet ihre Aufgabe , dem Postamte wußt , doch Statt , so leistet die Anstalt im Verlustfalle keinen Ersatz . — 7 . ) Rekommaudirte Briefe müssen bis 4^ / 2 Uhr Abends aufgegeben , und auf der Siegelseite mit dem Namen und Haus - Nro . des Aufgebers versehen werden . 8 . ) Rekom - mandirte Briefe nach Frankreich müssen dreifach versiegelt , und die Siegel sichtbar seyn . — 9 . ) Aufgegebene Briefe können nur gegen Vorzeigung des Siegels , mit welchem der Brief gesiegelt ist , dem Aufgeber zurückgegeben werden . — 10 . ) Für Briefe nach Spanien , Portugal , Gibraltar , in die spanischen , zösischen und anderen Colonien ist nebst dem gewöhnlichen Porto noch 12 kr . C . M . Transits - Taxe bei der Aufgabe zu entrichten . — 11 . ) Briefe mir Muster ohne Werth , Druckschriften u . dgl . , wenn sie unter Kreuzband aufgegeben werden , müssen srankirt werden , jedoch ist bloß das Dritt - Theil des gesetzlichen Porto dafür zu entrichten ; nur darf dieses nicht weniger betragen , als das gesetzliche Porto für einen einfachen Brief . — 12 . ) Die Briefe werden um 8 Uhr Morgens ausgegeben .
	        
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