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aber dieser Beitrag definitiv einzustellen und nicht mehr
zu leisten sei.
Die allerhöchste Entschliessung vom n.Mai 1865 hat
diesen Landtagsbeschluss genehmigt.
K. ELISABETH-STIFTUNG
ZUR HEIR ATS AUSSTATTUNG FÜR MÄDCHEN AUS OBER¬
ÖSTERREICH.
Sie entstand im Jahre 1854. Veranlassung* hiezu gab
die Vermählung Sr. Majestät Kaiser Franz Josef I. mit der
Prinzessin Elisabeth, Herzogin in Bayern, welches Fest auf
die würdigste Art zu feiern und mit diesem glücklichen
Ereignisse zugleich einen Act der Mildthätigkeit in Ver¬
bindung zu setzen, — das vereinigte Landescollegium in
der Sitzung am 19. März 1854 den Beschluss fasste, vier
Heiratsausstattungs - Stiftungen, jede zu 150 fl. C. M.,
aus dem ständischen Domesticalfonde mit der Benennung:
„Elisabethstiftung zur Heiratsausstattung für Mädchen aus
Oberösterreich” zu errichten, welche Stiftung mit aller¬
höchster Entschliessung vom 12. Juni 1854 genehmigt wurde.
Nach dem hierüber errichteten Stiftbriefe vom 12. Juni
1854 werden alljährlich 4 Mädchen mit dem Ausstattungs¬
betrage betheilt, welche in Oberösterreich geboren sind,
einen untadelhaften Lebenswandel geführt haben und deren
häusliche Verhältnisse von der Art sind, dass sie bei ihrer
dürftigen Lage durch die Betheilung mit einer solchen
Unterstützung die Mittel finden, eine für ihren Stand an¬
gemessene Heirat schliessen zu können.
Das Recht der Verleihung steht dem Landesausschusse
zu und werden die bewilligten Unterstützungsbeträge nach
der legalen Nachweisung über die vollzogene Trauung bei
der Landschaftscasse ausbezahlt.
C. 2. 119.
Nr. 4169.
C. 1/2. 00.
Nr, 1229.
1; c. Nr. 1651
C. 1/4. V2. 36