XLVI.
MUSIKSCHULE IM LANDHAUSE.
J. I. 58.
Nr. 2888. 62.
1800.
J. 2. 131.
1. c. 132.
. J- 1. 58.
Nr. 582. 1800.
745. 1800.
1. c. Nr. 3294.
1803.
1. c. Nr. 3622.
J. i. 124.
Nr. 4068.
Im Jahre 1799 stellte der damalige Dom- und Stadt¬
kapellmeister Franz Glöggl bei dem Verordneten-Collegium
die Bitte um Ueberlassung einer Localität im Landhause
zur Abhaltung seiner Musikschule, wofür derselbe 2 stän¬
dischen Schülern unentgeltlichen Unterricht zu ertheilen
erklärte.
Mit dem bewilligten Locale, dessen Beheizung aus dem
Domesticalfonde bestritten wurde, erhielt der Musiklehrer
zugleich ein Beleuchtungsdeputat.
Noch im Jahre 1799 erfolgte die erste Ausschreibung
der 2 Freiplätze und deren Verleihung.
Der Brand von Linz im Jahre 1800 hatte die Trans-
ferirung der Schule in die Privatwohnung des Lehrers zur
Folge, zu deren Beheizung ein Holzdeputat von 8 Klaftern
bewilligt wurde.
Nach hergestelltem Landhause daselbst wieder unter¬
gebracht, war jedoch ihr Bestand von nicht langer Dauer,
denn schon im Jahre 1805 wurde dem Lehrer freigestellt,
seine Schule wo immer abzuhalten, und derselbe auch nach
Einstellung des Holzdeputats von der unentgeltlichen Un-
terrichtsertheilung enthoben.
Im Jahre 1806 stellte Glöggl eine neuerliche Bitte um
Weisung, wie er sich hinsichtlich der Musikschule zu be¬
nehmen habe.
Aus dem ihm ertheilten Bescheide ist ersichtlich, dass
der Unterricht unordentlich oder gar nicht abgehalten und
daher die Fortsetzung desselben umsoweniger als thunlich
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