Volltext: Historische Ephemeriden über die Wirksamkeit der Stände von Österreich ob der Enns

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B. 3/15. 6. 
G. 10. 51. 
1* c. 55- 
1. c. 56. 
1. c. 6. 
1. C. 58l/2. 
1. c. 81. 
D. 3. 64. 
G. 10. 115. 
1. c. 74. 
T). 13. 36. 
der Fütterei, für deren Lösung mit dem erwähnten Hof- 
decrete vom 16. August 1766 100 Thaler gewidmet waren, 
ihre Wirksamkeit. Ueber die Lösung dieser Preisfrage 
ist nichts bekannt. 
Im Jahre 1771 resignirte Abt Wolfgang, was den 
Ständen Anlass gab, mit Schluss vom 7. Jänner 1771 einen 
Entwurf zur besseren Einrichtung und Erweiterung der 
Gesellschaft nach Massgabe der für Böhmen bestehenden 
Statuten zur höheren Bestätigung vorzulegen. 
Dieser Plan sowohl, als auch die gleichzeitig vorge¬ 
nommenen Wahlen: eines Protectors «in der Person des 
Landeshauptmannes Grafen Thürheim, eines Directors in 
jener des Grafen von Hohenfeld, welchem Abt Wolfgang 
ad latus beigegeben, dann eines Kanzlers und Secretärs in 
den Personen des ständischen Syndicus von Gleichenmuth 
und Secretärs Baumbach wurden laut Resolution vom 
23. März 1771 mit dem Beifügen allerhöchst genehmigt: 
„auf Erwerbung arbeitender Männer vom Fach Be¬ 
dacht zu nehmen und sowohl die gewöhnlichen als ausser- 
gewöhnlichen Sitzungsprotokolle allerhöchsten Orts zur 
Einsicht vorzulegen.7’ 
Die hierauf am 16. April 1771 stattgehabte Ver¬ 
sammlung hatte die Drucklegung der verbesserten Statuten 
zur Folge, welche den betreffenden Mitgliedern mit ge¬ 
druckten Schreiben zugesendet wurden. 
Wie lange die Gesellschaft, die übrigens eine eigene 
Bibliothek hatte, in Wirksamkeit war und mit welchen 
Erfolgen, lässt sich aus den ständischen Archivsacten nicht 
ersehen; nur soviel ist bekannt, dass im Jahre 1771 ein 
gewisser Obermayr mit einem Monatsgehalte von 6 fl. als 
Kanzelist aufgenommen, 
dass im Jahre 1772 an die Stelle des verstorbenen 
Grafen von Hohenfeld, Graf von Clam zum Präses und im 
Jahre 1778 Franz von Gleichenmuth an Baumbachs Stelle 
zum Secretär gewählt wurde, wie auch 
dass es im Jahre 1781 von der Vorlage der Sitzungs¬ 
protokolle sein Abkommen erhielt, die Gesellschaft sohin 
um diese Zeit noch bestanden habe. 
Indess ward der ständische Beitrag per 500 fl. jährlich 
seiner Bestimmung zugeführt, in welcher Weise es bis zum 
Jahre 1776 verblieben ist, wo derselbe infolge Resolution 
vom 26. April dem Studienfonde und später auf Grund
	        
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