XXXIII.
KRANKENHAUS
DER BARMHERZIGEN SCHWESTERN.
Im Jahre 1842 stellte die Localoberin des Filial-Kranken-
hauses der barmherzigen Schwestern dahier die Bitte um
eine jährliche Unterstützung.
Auf Grund des von der Landesregierung mitgetheilten
Berichtes des Landes-Protomedicus über den Bestand und
die Leistungen des Krankenhauses fanden sich die Stände
über Vortrag des Verordneten-Collegiums veranlasst, auch
dieser wohlthätigen Anstalt ihre Unterstützung nicht zu
versagen, indem sie derselben mit Landtagsschluss vom
19. September 1842 auf die Dauer von 5 Jahren einen
jährlichen Beitrag von 1000 fl. C. M. bewilligten und die
allerhöchste Genehmigung hiezu erhielten.
Nach Ablauf der 5 Jahre wurde dieser Beitrag über
die Bitte des Institutsvorstehers in ¿Anerkennung des erfolg¬
reichen Wirkens dieser Anstalt mit Landtagsschluss vom
7. Juni 1847 auf weitere 5 Jahre bewilligt und diese Be¬
willigung unterm 16. Oetober desselben Jahres allerhöchst
genehmigt.
Aus denselben rücksichtswürdigen Gründen fand sich
das vereinigte Landescollegium im Jahre 1852 bewogen,
die Bitte der Institutsvorstehung um den Fortbezug des
bisherigen Beitrages auf weitere Jahre zu unterstützen und
die Genehmigung zu erwirken, dass der Beitrag pr. 1000 fl.,
weil noch nicht präliminirt, vorläufig für das Jahr 1853
aus dem Domesticalfonde angewiesen werden dürfe, was
D. 13. 64.
Nr. 2388.
1. c. Nr. 2541.
B. 2/2. 10.
Nr. 267g.
D. 13. 64.
Nr. igo. 1843.
]. c. Nr. 866.
1847.
B. 2/2. 17.
Nr. 1366.
D. 13. 64.
Nr. 2g5g.
1. c. Nr. 1721.