Volltext: Die Sozialversicherung und die Christlichsoziale Partei

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den Fortschritt der österreichischen Landwirtschaft von .Be 
deutung sei, daß durch die Altersversicherung jüngere Leute 
etwas früher in den Betrieb der Landwirtschaft kommen und 
es dem Alter möglich sein werde, sorgenlos und ohne zu 
starke Belastung des "Übernehmers ..durchzukommen. Die 
Krankenversicherung der landwirtschaftlichen Arbeiter wurde 
von den meisten Experten gefordert, die Krankenver 
sicherung der Familienmitglieder durchschnittlich abgelehnt, 
von einigen die freiwillige Krankenversicherung dieser ge 
wünscht. Bezüglich der Familienmitglieder wurde von ein 
zelnen der Wunsch geäußert, diese erst mit dem zwanzigsten 
Lebensjahre obligat in die Altersversicherung einzubeziehen. 
Schwere Bedenken wurden von der Mehrzahl der Experten 
bezüglich der Verwaltung geäußert und von allen Seiten 
der Wunsch ausgesprochen, es möge die Verwaltung mög 
lichst billig werden, doch nicht bureaukratisch werden, 
damit nicht ein großer Beamtenstatus ; einen großen Teil der 
Versicherungsbeiträge verschlinge. In Verbindung damit 
wurde die Gründung einer Rentensparkasse und die Er 
richtung von Arbeiterheimen der Regierung dringendst 
empfohlen. Die große Mehrzahl der Experten gab dem 
Wunsche Ausdruck, es möge die Altersrente schon mit dem 
60. Lebensjahre in Anfall kommen. Demgegenüber wurde 
betont, daß dies eine bedeutende Erhöhung der Beiträge zur 
Folge hätte, so daß die Experten zu einer präzisen Forderung 
in dieser Richtung absahen. Von mehreren Experten und 
wohl im Einverständnisse mit allen wurde die Freiwilligen 
versicherung nach verschiedenen Seiten verlangt. In der 
Regierungsvorlage ist dieselbe ziemlich weitgehend bereits 
vorgesehen und der Berichterstatter bezeichnete es als gün 
stiges Resultat, daß der Gedanke, die Sozialversicherung über 
haupt als Versicherungsinstitut auch für 'weitere Interessen 
zu benützen, schon so weit Boden gefaßt habe. 
Die Enquete mit de n .Gewerbetreibe n- 
d e n brachte folgendes Ergebnis: 
Die Enquete befaßte sich nur mit einigen Hauptfragen 
und überläßt es einer späteren Zeit, über weitere, die Ge 
werbetreibenden besonders betreffenden Angelegenheiten zu 
beraten. Alle Teilnehmer sprachen sich für die Sozialversiche 
rung aus und anerkannten deren Grundsätze. Eine Änderung 
wurde in dem Sinne als wünschenswert bezeichnet, daß alle 
Gewerbetreibenden ohne Ausnahme in die Sozialversicherung 
einzubeziehen seien; sollte sich aber die Festsetzung einer 
Einkommensgrenze als zweckmäßig erweisen, dann möge sie 
von 2400 K auf 3600 K erhöht werden, wobei für diese höhere 
Einkommenstufe ein Staatszuschuß zur Altersrente nicht in 
Anspruch genommen wird. Ganz besonderes Gewicht legten 
aber alle Teilnehmer auf die .Erweiterung der Versicherung 
für den. Fall der vollständigen Berufsinvalidität. Die Frage, 
ob die Gewerbetreibenden in der Lage seien, die durch 
solche Erweiterungen notwendig sich erhöhenden Beiträge 
zahlen zu können, wurde von der Mehrzahl der Experten 
verneint. Die nothelfenden Familienmitglieder werden dann 
in die Altersversicherung einbezogen, wenn sie in der Haupt 
sache in dem Gewerbe ständige Verwendung fanden. Das 
6$, Lebensjahr als Anfallsjahr für die Altersrente wurde also
	        
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