Volltext: Das österreichische Patentgesetz [586/589]

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So ist aus Bezeichnungen wie „Modewaren“, „Bureauartikel“, 
„Genußmittel“ nicht hinreichend genau zu entnehmen, welche Art 
von Waren bezeichnet werden soll. Bei vielen derartigen Bezeich— 
nungen kann durch ein Beiwort eine größere Klarheit erzielt 
werden, z. B. soll es nicht heißen: „Chemische Präparate“, sondern 
etwa „Chemisch-pharmazeutische“ der re Prä⸗ 
parate“ oder „Chemische Präparate für wissenschaftliche Zwecke“, 
„Chemisch-kosmetische Präparate“. Bei Maschinen, Werkzeugen 
u. ogl. ist der Zweck oder das Arbeitsgebiet anzugeben, z. B. 
„landwirtschaftliche Maschinen“, „Werkzeuge zur Holzbearbeitung“, 
„Geräte für Körperpflege“, „Sportgeräte“ (aber nicht „Sport— 
artikel“, sondern etwa „Bekleidungsgegenstände für Sport— 
zwecke“ oder eine andere entsprechende Einschränkung). 
Namentlich bei internationalen oder auch im Aus— 
land anzumeldenden Marken ist die möglichst genaue Be— 
zeichnung der Warengruppe nötig. 
Im Ausland wohnhafte Schutzwerber müssen die 
Anmeldung ihrer Marken für Österreich durch einen in 
Ssterreich ansässigen Bevollmächtigten veran— 
lassen. Vorzulegen ist die unbeglaubigte Vollmacht 
(Stempel 8 J.4) und der Nachweis, daß die Marke im 
Heimatlande registriert ist (Heimatszertifikat oder Aus— 
zug aus dem heimatlichen Markenregister). Die Marke 
eines Auslandsunternehmens darf in Hsterreich nur in 
derselben Ausführungsform und nur für dieselben 
Waren, wie sie im Heimatlande eingetragen wurde, 
registriett werden. Ferner sind zutreffendenfalls ein 
Bildstock, 5 Abdrücke und eventuell 2 Probestücke zu 
überreichen. Registrierungs-, Veröffentlichungs- und 
Stempelgebühr ist gleich der Inlandsmarkenanmeldung 
(pro Marke 8 20. ). 
Auf die Einbringung in eine Ausstellung kann 
ein Prioritätsanspruch so wie bei Patenten (siehe 
Seite 70) gegründet werden. 
Anmeldung im Ausland. 
Hiefür gibt es zwei Wege: den der internatio— 
nalen Registrierung und den der Anmeldung in 
den einzelnen Staaten, wobei die Priorität 
der österreichischen Anmeldung in Anspruch genommen 
werden kann.
	        
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