Volltext: Landeskunde von Oberösterreich

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Oberösterreich ruht, sind das Reichsgesetz vom 5. März 1862 
und die Gemeinde-Ordnung vom 28? April 1864. 
Jede Gemeinde verwaltet selbst ihre inneren Angelegenheiten, 
unter denen besonders die freie Verwaltung des Gemeindever¬ 
mögens, die Sorge für das Straßenwesen, die Handhabung der 
Polizei, des Armenwesens und der Dienstboten-Ordnung bemer¬ 
kenswert sind, hat aber auch die Verpflichtung bei der Staats¬ 
verwaltung mitzuwirken. 
Mit der Vollziehung der Geschäfte ist in jeder Gemeinde 
ein auf 3Jahre von den Walberechtigten gewälter Gemeinde- 
Ausschuß betraut. Dieser wält den Gemeinde Vorstand oder 
Bürgermeister und mindestens zwei Gemcinderäte auf 3 Jahre. 
Die beiden größten Städte des Landes Linz und Steyr 
haben, da sie eine besondere Gemeindeverfassnng besitzen, als 
Gemeindevertretung einen Gemeinde rat mit einem Bürger- 
und Vice-Bürgermeister. 
Die Gemeindevertretungen von Linz und Steyr sind der 
obersten Verwaltungsbehörde des Landes, der k. k. Statthaltern 
unmittelbar untergeordnet und haben die politische und Polizei- 
Verwaltung zu besorgen. 
3. Verwaltung. 
Die oberste politische Verwaltungsbehörde des Landes ist 
die k. k. Statthalterei in Linz. 
Der Wirkungskreis dieser Behörde erstreckt sich aus alle 
Zweige der politischen und Polizei-Verwaltung, auf Cultus- nnd 
Unterrichtsangelegenheiten, auf das Handels- und Gewcrbewesen, 
auf die Landeskultur, auf das Staatsbauwesen und auf die 
Staatsfinanzen. 
Dem k. k. Statthalter oder seinem Stellvertreter sind zur 
Leitung des SanitätSwescns, „der k. k. Landes-Sanitäts- 
rat," zur Leitung des Schulwesens, „der k. k. Landesschul¬ 
rat" zur Seite gesetzt. 
Zum Behufe der politischen Verwaltung und der direkten 
Besteuerung ist das Land ob der Ens in 12Bezirkshaupt- 
maunschaften eingetheilt, welche der k. k. Statthalterei un¬ 
mittelbar unterstehen. 
Die 12 Bezirkshauptmannschaften sind: 
1. Braunau mit den Steueramts-Bezirken Braunau, 
Matighofen, Mauerkirchen und Wildshut. 
2. F r e i st a d t mit den Steueramtsbezirken Freistadt, Leon¬ 
felden und Weißenbach. 
3. Gmunden mitdenSteueramtsbezirkenGmunden undJschl. 
4. Kirchdorf mit den Steueramtsbezirken Grünburg, 
Kirchdorf und Windischgarsten.
	        
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