Volltext: Landeskunde von Oberösterreich

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5. Geld- und Kreditinstitute. 
Die beiden Bankinstitute des Landes: Die Bank für 
Oberösterreich und Salzburg, die Industrie- und 
Commerzialbank für Oberösterreich und Salzburg 
haben im Jahre 1871 einen Geldumsatz von 203 Millionen 
Gulden gemacht. 
Eine sehr wichtige Einrichtung sind die Sparkassen, 
deren es gegenwärtig 20 im Lande gibt. Im Jahre 1871 
betrugen in sämmtlichen Sparkassen die Kapitals - Einlagen 
9,670-272 fl. 
Das Assekuranzwesen gewinnt ebenfalls einen höheren 
Aufschwung. Eine sehr ausgedehnte Wirksamkeit entfaltet die 
oberösterreichische, wechselseitige Land es - Brand¬ 
schaden-Versicherungsanstalt. 
8. 9. 
Zlnterrichts- und Kumanitätsanstakten. 
Das Schulwesen hat durch die beiden Reichsgesetze, durch 
das Gesetz vom 25. Mai 1868 und durch das Reichsvolksschul¬ 
gesetz vom 14. Mai 1869 eine gänzliche Veränderung erlitten. 
Während durch das erste Gesetz die grundsätzliche Trennung der 
Schule von der Kirche ausgesprochen, dem Staate die Oberauf¬ 
sicht, die oberste Leitung des gesammten Unterrichts- und Erzie¬ 
hungswesens zuerkannt, der Kirche hingegen die Leitung des 
Religionsunterrichtes und der religiösen Uebungen zugewiesen 
wurde, stellte das zweite Gesetz die Grundsätze auf, auf welchen 
der Neubau der Volksschulen ausgeführt werden sollte. Die oberste 
Landesschulbehörde ist der k. k. Landesschulrat in Linz, dessen 
Vorsitzender der jeweilige k. k. Statthalter oder sein Stellvertre¬ 
ter ist. Dem Landesschulrate sind die k k. Bezirksschulräte für 
jeden politischen Bezirk und die für jede Schulgemeinde bestimm¬ 
ten Ortsschulräte untergeordnet. 
Die Städte Linz und Steyr, welche eine selbständige Ge¬ 
meindeverfassung besitzen, haben einen eigenen Bezirksschulrat. 
Volksschulen. 
Die Zal der öffentlichen Volksschulen in Oberösterreich, 
welche von allen Kindern vom 6. bis zum 14. Jahre besucht 
werden müssen, betrug 468 im Jahre 1871. 
Es waren ferner 16 mit dem Oeffentlichkeitsrechte verse¬ 
hene Privatschulen, 22 Privatschulen ohne Oeffentlichkeitsrecht, 
6 mit Schulen verbundene und 16 selbständige Kinderbewahr¬ 
anstalten.
	        
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