Volltext: Landeskunde von Oberösterreich

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seinen Erbländern von den Türken drohende Gefahr beseitigen. 
Zugleich war er unablässig auf die Vermehrung der Habsbur¬ 
gischen Hausmacht bedacht, er hat die Veranlassung zu dem Er¬ 
werbe der beiden Kronen von Böhmen und Ungarn gegeben. 
Nur seine Finanzen waren nie in Ordnung, oft vergeudete 
er mühsam zusammengebrachte Geldsummen zwecklos. Aus diesem 
Grunde scheiterten auch seine reiferen, politischen Pläne. 
Das Land ob der Ens erfreute sich mit Ausnahme des 
unter bairischer Herrschaft stehenden Jnnviertels unter der Re¬ 
gierung dieses Fürsten eines fortwährenden Friedens. Die 
Bewohner schätzten ihn wegen seiner Leutseligkeit, seines offenen 
und ehrlichen Gemütes. 
An den Festlichkeiten der Bürger in den Städten nahm 
Maximilian, der sich sehr oft in Oberösterreich aufhielt, leb¬ 
haften Antheil. Seine zalreicheu Jagdabenteuer, deren Schau¬ 
platz theils Burgund, theils die tirolischen und oberösterreichischen 
Gebirge waren, leben noch heute in dem Munde des Volkes fort. 
Die beiden bedeutendsten Regierungsverhandlungen, die 
Maximilian als deutscher Kaiser vorgenommen hat, kamen auch 
unserem Vaterlande zu Gute. 
Auf dem Reichstage zu Worms 1495 wurde unter Mit¬ 
wirkung der Reichsstände das Fehderecht, das Recht der 
Selbsthilfe für alle Zeiten aufgehoben und ein ewiger Land¬ 
frieden verkündet. 
Dieser wichtige Reichstagsbeschluß, der dem Faustrechte 
auch in unserem Vaterlande für immer ein Ende machen sollte, 
lautete: „Niemand solle fortan mehr den Andern befehden, be¬ 
rauben oder beschädigen, Niemand einen, der dieses thäte, be¬ 
herbergen. Wer es aber thäte, der solle in die Reichs acht 
verfallen und sein Leib und Gut Jedem preisgegeben sein. Wer 
gegen einen Andern eine Beschwerde habe, der solle die Klage 
hierüber bei dem Reichskammergerichte anbringen." 
Dieser Gerichtshof diente dazu, die Streitigkeiten, welche 
zwischen den reichsunmittelbaren Ständen entstanden waren, zu 
entscheiden. 
Die mittelbaren Reichsstände, welche unter der Herrschaft 
ihrer Landesfürsten standen, hatten ihre Streitigkeiten zuerst 
vor das Gericht der Landesfürsten zu bringen. Waren die kla¬ 
genden Parteien mit der Entscheidung der landesfürstlichen Ge¬ 
richte nicht zufrieden, so konnten sie die Berufung an das Rcichs- 
kammergericht einlegen. 
Das war die eine Handlung, wodurch sich Maximilian ein 
bleibendes Verdienst erworben hat. Besonders die Bürger und 
Bauern in unserem Lande mochten ihm Dank zollen, daß der 
Fehdelust der adeligen Herren eine wirksame Schranke gezogen war.
	        
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