Volltext: Landeskunde von Oberösterreich

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2. Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege. 
Die Macht der Habsburgischen Herzoge als Landesfürsten 
war allerdings sehr ausgedehnt, fand aber eine Beschränkung 
an den Landständen. 
Zur Ordnung der Landesangelegenheiten diente die Landes¬ 
regierung, an deren Spitze der vom Landesfürsten ernannte 
Landeshauptmann stand. 
Der Landeshauptmann, der auch öfter Landrichter hieß, 
war der Stellvertreter des Landesfürsten und hatte die oberste 
Entscheidung in allen politischen und militärischen Angelegen¬ 
heiten, die das Land betrafen. 
Mitglieder der Adelsfamilien der Schaunberger und Wal- 
feer bekleideten wiederholt die Würde des Landeshauptmannes. 
Die Landesregierung war unter dem Vorsitze des Landes¬ 
hauptmannes zusammengesetzt aus dem Hub meist er, der die 
Verwaltung des Steuerwesens hatte, aus dem Land schreib er, 
der die Kanzleigeschäfte besorgte, aus den Hauptleuten der 
4 Viertel des Landes, aus den sogenannten Viertelmeistern 
und aus den anfangs nur dem Adel entnommenen Regierungs¬ 
beisitzern den Landräten. 
Die Landstände bestanden anfangs aus dem Prälaten-, 
Herren- und Ritterstande, später kam als 4. Stand der 
Bürgerstand hiezu. 
Die 3 ersteren Stände hießen gewöhnlich auch die oberen 
Stände, der Bürgerstand bildete den niederen Stand. 
Der Prälatenstand bestand aus den Vorstehern der Klöster 
des Landes und aus den Vorstehern ausländischer Klöster, die 
Grundbesitz in Oberösterreich hatten. 
Zum Prälatenstande gehörten im Hausruckviertel: 
Die Aebte von Wilhering, Lambach, Engelhartszell, der Abt 
von St. Peter in Salzburg, der Propst zu St. Nikola bei 
Passau, die Aebtissin von Erlakloster in Niederösterreich; im 
Traunviertel: die Aebte von Kremsmünster, Garsten und 
Gleink, der Propst von -St. Florian, der Dechant, später Propst 
von Spital am Pyrn, die Aebtissinnen von Schlierbach und 
Traunkirchen; im Mühlviertel: die Pröpste von Schlägl 
und Waldhausen, der Abt von Baumgartenberg, der Prior von 
Pulgarn und die Aebtissin von Niedernburg in Passau. 
Die Vorsteher der Klöster im Jnnviertel waren, da dieser 
Theil unseres Landes damals zu Baiern gehörte, Mitglieder 
des bairischen Prälatenstandes. 
Der Herren st and umfaßte die Mitglieder des hohen 
Adels die Fürsten, Grafen und Freiherren, der Ritterstand 
den niederen Adel.
	        
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