Volltext: Die Geschichte des jüdischen Volkes in Europa (5, Europäische Periode ; Das späte Mittelalter ; 1927)

Die Juden im christlichen Spanien (XIII. Jahrhundert) 
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Die Belastung der Juden war enorm: sie mußten direkte und in 
direkte, Kopf- und Kollektivsteuern, Brücken- und Ausfuhrzölle so 
wie Abgaben von ihren Handels- und Kreditgeschäften entrichten. 
Neben der Geldsteuer waren ihnen auch Naturalleistungen auferlegt, 
so z. B. die „Quartierpflicht“: während des Aufenthaltes des Königs 
oder des Infanten in der Provinz mußten nämlich die ortsansässigen 
Juden ihnen und ihrem Gefolge entsprechende Unterkunft gewähren 
und auch die Unterhaltskosten bestreiten. Manche Herren des könig 
lichen Gefolges nützten ihr Privileg zu willkürlichen Requisitionen 
aus, indem sie in den jüdischen Häusern und Läden das Beste ausi- 
suchten und ohne Entgelt an sich nahmen. Auf die aus diesem Anlaß 
von den verschiedenen Gemeinden (in Barcelona, Villafranca, Gerona, 
Tarragona u. a.) vorgebrachten Beschwerden hin räumte Jakob I. den 
Juden die Befugnis ein, den Personen des königlichen Gefolges, ja 
sogar den Infanten und den Mitgliedern des Königshauses den Ein 
tritt in ihre Häuser und Läden zu verwehren; an manchen Orten 
wurde die Quartierpflicht der Juden bei Hofbesuch auf die Herbei 
schaffung von Bettwäsche für zehn Personen beschränkt. Dieses Ent 
gegenkommen konnte freilich den auf den Gemeinden lastenden 
Steuerdruck nur ganz unerheblich erleichtern. Verstand es doch Ja 
kob I. noch besser als die anderen zeitgenössischen Herrscher, die 
Steuerschraube anzuziehen: für seine fiskalischen Zwecke pflegte er 
nämlich viel häufiger die Dienste der Gemeindeverwaltung als die der 
privaten Steuerpächter in Anspruch zu nehmen. Die Selbstverwaltungs 
behörde trieb bei den Gemeindemitgliedern neben den kommunalen 
Abgaben (vicinalia) zugleich auch die königlichen ein, so daß dem 
König stets ein Vorwand zur Verfügung stand, sich den gesamten 
Steuer betrag vorschießen zu lassen oder seine eigenen Schulden auf 
die Gemeinde abzuwälzen, was für ihn freilich viel gewinnbringender 
war als die Vermittlung der auf ihren eigenen Vorteil bedachten 
Steuerpächter. Die Gemeinde nützte aber ihre wichtige Rolle in der 
staatlichen Finanzmaschinerie zur Erweiterung ihrer Autonomie wie 
überhaupt zur Verteidigung der jüdischen nationalen Interessen aus. 
So kam es, daß sich die aragonischen Juden einer so weitgehenden 
Autonomie erfreuten, wie sie ihnen in der behandelten Epoche 
nirgends sonst zuteil geworden war. Nirgends wurden aber auch 
diese Gunstbezeugungen so häufig von Repressivmaßnahmen ab 
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