Volltext: Die Geschichte des jüdischen Volkes in Europa (5, Europäische Periode ; Das späte Mittelalter ; 1927)

Das spanische Zentrum im XIV. Jahrhundert 
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gangssprache 1 ), weitgehende Annäherung zwischen Juden und Chri 
sten, namentlich innerhalb der oberen Gesellschaftsschicht, sowie 
eine starke Anpassung an die Bräuche und Sitten des Landes, — die 
national-religiöse Zucht mit um so größerer Kraft anzuspannen und 
sie im* Volksleben unerschütterlich zu verankern. 
Überaus bezeichnend ist es, daß schon zu Beginn dieses Jahr 
hunderts (i3o5) der Oberrabbinerposten in der kastilischen Haupt 
stadt dem Ascher ben Jechiel (Rosch) übertragen wurde, einem Aus 
wanderer aus Deutschland und einem typischen Vertreter des deut 
schen Rabbinismus, der als solcher ein ausgesprochener Gegner der 
Philosophie und der weltlichen Wissenschaften war (oben, § 17). 
In diesem Brennpunkt der Assimilation, wo die Synoden und Cortes 
den Juden ausdrücklich untersagen mußten, spanische Namen zu füh 
ren (oben, § 33), begann nun der Fremdling aus dem Norden die 
Gepflogenheiten des von der Außenwelt abgeschlossenen deutschen 
Ghettos einzuführen. Die weitgehende autonome Gerichtsbarkeit der 
Rabbiner gab ihnen Mittel in die Hand, die des Freidenkertums oder 
freier Lebensführung überführten Gemeindemitglieder strengstens zu 
bestrafen. Als einst der Hofwürdenträger Jehuda ibn Wakar aus Gor- 
dova Rosch darüber befragte, wie man mit einem Manne zu verfah 
ren habe, der sich zu einer Gotteslästerung in arabischer Sprache hatte 
hinreißen lassen, erwiderte der gestrenge Rabbiner, daß ihm die Zunge 
ausgeschnitten werden müßte. Als in einem anderen Falle das rab- 
binische Gericht eine des Zusammenlebens mit einem Christen be 
schuldigte Jüdin zur Verstümmelung des Gesichtes verurteilte und 
derselbe Ibn Wakar von Rosch wissen wollte, ob der Urteilsspruch 
gerecht sei, gab dieser zur Antwort: „Das Urteil ist gerecht: möge 
sie (die Sünderin) ihre Anziehungskraft für die Liebhaber einbüßen!“ 
In diesem Falle war die Regierung selbst, von der die Sache an das 
jüdische Gericht verwiesen worden war, an einer unnachsichtigen 
Bestrafung unmittelbar interessiert, da das Zusammenleben einer Jü 
din mit einem Christen nicht nur dem jüdischen, sondern auch dem 
christlichen, und zwar sowohl dem kanonischen wie dem gemeinen 
Recht entgegen war. 
Indessen wird dem Kampfe gegen die freien Sitten der von der 
Assimilationssucht angesteckten oberen Gesellschaftsschicht wohl viel 
!) Die Juden sprachen in dieser Zeitperiode vornehmlich spanisch, zum Teil 
auch arabisch und bedienten sich ihrer nationalen Sprache nur in der Literatur.
	        
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