Volltext: Die Geschichte des jüdischen Volkes in Europa (5, Europäische Periode ; Das späte Mittelalter ; 1927)

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Das französische Zentrum und die englische Kolonie 
neten entweder zu meiden oder nach Belieben zu insultieren. Auf die 
Juden selbst mußte dieses Kainszeichen überaus niederdrückend wir 
ken, indem es in ihnen das Bewußtsein ihrer Verstoß enheit stets wach 
erhielt. Das Konzil vom Jahre 1215 setzte das Prinzip der äußeren 
Kenntlichmachung der Andersgläubigen nur in allgemeiner Form fest 
und überließ die Ausführungsbestimmungen der späteren Gesetz 
gebung, der so ein weites Feld für das freventliche Spiel mit der 
jüdischen Ehre erschlossen ward. Nach und nach wurden denn auch 
dem mit dem Wanderstab durch die Welt ziehenden Volk die bizarr 
sten Schandmale auf gezwungen: der „gelbe Fleck“ auf dem Ober 
gewand, die gehörnte Kappe und manches andere mit Raffinement 
ausgeheckte „Kainszeichen“. 
Darüber hinaus bestätigte die Kirchenversammlung von neuem eine 
Reihe alter Kanons, denen sie eine in ihrer Absicht überaus durch 
sichtige Begründung anhängte. So durften sich die Juden an den 
Trauer tagen der Karwoche aus dem Grunde nicht auf der Straße 
zeigen, „weil viele von ihnen sich nicht scheuen, an solchen Tagen in 
Festkleidung zu lustwandeln (wohl infolge des Zusammentreffens des 
jüdischen Passah mit der Woche vor den christlichen Ostern) und sich 
über die zum Andenken an die allerheiligsten Leiden Trauer anlegen 
den Christen lustig zu machen“. Die Übertretung der Verordnung 
sollte streng geahndet werden, „damit sie (die Juden) es nicht wagen, 
den um unseretwillen Gekreuzigten zu schmähen“. Ferner untersagte 
die Lateransynode, unter Berufung auf die Beschlüsse der toleda- 
nischen Konzile aus der westgotischen Zeit, die Einsetzung von Juden 
in öffentliche Ämter: sollte ein Christ einem Juden dennoch ein sol 
ches Amt anvertrauen, so hatte er sich vor dem Kirchentribunal zu 
verantworten, während der Jude „mit Schimpf und Schmach“ ab 
gesetzt werden mußte/wobei ihm jeglicher geschäftliche Verkehr mit 
Christen so lange untersagt bleiben sollte, bis er das im Amte erwor 
bene Gut zugunsten der armen Christen dem Ortsbischof übergeben 
haben würde. Höchst charakteristisch ihrem Stile nach ist auch die 
folgende auf dem Konzil beschlossene Verfügung: „Manche (Juden), 
die die heilige Taufe aus freien Stücken annahmen, haben, wie. uns 
zu Ohren gekommen ist, den alten Adam noch immer nicht ganz ab 
zulegen vermocht, um statt seiner den neuen anzuziehen; indem sie 
an den Überresten ihres alten Ritus festhalten, verunstalten sie durch 
eine solche Vermischung die Herrlichkeit der christlichen Religion.
	        
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