Volltext: Die Geschichte des jüdischen Volkes in Europa (5, Europäische Periode ; Das späte Mittelalter ; 1927)

i53 
Viertes Kapitel 
Die deutschen Juden unter der Vormund 
schaft der Kaiser und Lehensherren 
(XIII. Jahrhundert) 
§ 20. Die „Kammerknechtschaft“ unter Friedrich II. (bis 1250) 
Die Lage der Juden im Deutschland des XIII. Jahrhunderts war 
von ihrer Lage in Frankreich in demselben Maße verschieden, wie die 
politische Verfassung dieser beiden Länder verschieden war. In 
Deutschland trug das Oberhaupt des Staates den Titel eines „römisch 
deutschen Kaisers“, und in der Zeit der Hohenstaufen erstreckte sich 
seine Gewalt in der Tat auch auf einen bedeutenden Teil der italie 
nischen Lande. Kaiser und Päpste bestimmten, bald in friedlichem 
Zusammenwirken, bald in scharfer Rivalität gegeneinander, die poli 
tischen Geschicke Europas. Dadurch abgelenkt, wandten die Kaiser 
der inneren Verwaltung, die in Deutschland in den Händen einerseits 
der weltlichen und geistlichen Lehensherren, andererseits der bürger 
lichen Stadtbehörden lag, nur geringe Aufmerksamkeit zu. In ihrem 
Verhalten den Juden gegenüber ließen sich die deutschen Kaiser zu 
nächst weder von der räuberischen Habsucht eines Philipp IV. von 
Frankreich noch von dem kirchlichen Fanatismus eines Ludwig des 
Heiligen leiten. Das in der auf die Krfeuzzüge folgenden Zeit zur 
Herrschaft gelangte Prinzip der fürstlichen Bevormundung der Ju 
den wurde eben in Frankreich oder England ganz anders auf gef aßt 
als in Deutschland. Zwar hielten die Landesherren hier wie dort Gut 
und Blut der Juden für ihr unbestrittenes Privateigentum, wobei sich in 
Deutschland für die Juden die Bezeichnung: „Krön“- oder „Kammer 
knechte“ (Servi camerae nostrae, auch Reichsknechte) im XIII. Jahr 
hundert sogar in den offiziellen Urkunden eingebürgert hatte, doch
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.