Volltext: Die Geschichte des jüdischen Volkes in Europa (5, Europäische Periode ; Das späte Mittelalter ; 1927)

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§ 13. Die aragonischen Gemeinden (1276—1291) 
genössen. Den Richtern und Verwaltungsbeamten aber gab der König 
den Befehl, seinen „getreuen Alfaquim“ vom Tragen des Überwurfes 
mit der berüchtigten runden Kapuze zu befreien, da es den dem Ge 
folge des Königs angehörenden Personen nicht gezieme, in der Son 
dertracht der barcelonischen Juden aufzutreten (1284). Nur durch 
solche gewundene Ausflüchte konnte eben der auf die Dienste der ge 
bildeten Juden Wert legende König die kirchlichen Gesetze durch 
löchern. 
Mittlerweile fuhren die klerikalen Judenhasser fort, mit den ver 
gifteten Waffen der antijüdischen Kirchenkanons zu kämpfen. So 
gruben sie ein altes Gesetz wieder aus, demzufolge ein Jude verpflich 
tet war, seine zur Taufe bereiten muselmanischen Sklaven ohne Löse 
geld freizugeben. Die dominikanischen Missionare verlegten sich nun 
darauf, die in der jüdischen Landwirtschaft beschäftigten leibeigenen 
Mauren zur Taufe zu bewegen, indem sie ihnen die sofortige Be 
freiung von ihrem Frondienst in Aussicht stellten. Die Vertreter der 
jüdischen Gemeinden beschwerten sich beim König Pedro über den 
dadurch verursachten Ruin vieler landwirtschaftlicher Betriebe und 
wiesen darauf hin, daß viele muselmanische Sklaven die Taufe nur 
als Vorwand benützten, um ohne Entgelt die Freiheit zu erlangen. Der 
König setzte hierauf eine Kommission von Rechtsgelehrten ein, die 
nach reiflicher Überlegung zu dem Schlüsse kam, daß es sowohl 
nach bürgerlichem wie nach kanonischem Rechte gestattet sei, für 
die Freilassung eines vor der Taufe stehenden, jedoch „vom katholi 
schen Glauben noch nicht durchtränkten“ Sklaven ein angemessenes 
Lösegeld zu beanspruchen. Auf Grund dieser Entscheidung räumte 
der König den Juden das Recht ein, für jeden zur Taufe bereiten 
Muselmanen bei dessen Freilassung ein Lösegeld von zwölf Gold- 
maravedi zu verlangen (1277). Auch ließ es Pedro III. gleich seinem 
Vater nicht zu, daß die Bischöfe die Juden mit willkürlich auferleg 
ten Abgaben überbürdeten. Der Klerus hatte bekanntlich das Recht, 
einen „Zehnten“ von an Juden verkauften christlichen Ländereien und 
Häusern zu fordern, doch verlangte er nicht selten die Entrichtung 
dieser Steuer auch von anderen jüdischen Immobilien und erhob über 
dies an manchen Orten auf die Erstlinge Anspruch. Der König wies 
nun seine Beamten an, solchen Forderungen, insbesondere der Bean 
spruchung der Erstlinge, die nicht einmal von den Christen gefordert 
zu werden pflegten, energisch entgegenzutreten (1280). — Ferner
	        
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