Volltext: Die Geschichte des jüdischen Volkes in Europa (4, Europäische Periode ; Das frühere Mittelalter / 1926)

Die Periode der Kolonisierung 
Ritus zu begehen sowie die Speisegesetze zu beobachten, wie wir 
auch überhaupt an keinem der verabscheuungswürdigen Bräuche der 
Juden länger festhalten, sondern mit aufrichtigem Glauben, dank 
barem Gemüt und voll Ehrfurcht Christus, den Sohn des lebendigen 
Gottes, verehren und uns zu allem bekennen wollen, was in den evan 
gelischen und apostolischen Überlieferungen kundgetan ist. Auch die 
die Feiertage, die Eheschließung und den Speisegenuß betreffenden 
Bräuche der christlichen Religion wollen wir nach bestem Wissen 
und Gewissen befolgen . . . Was aber das Schweinefleisch betrifft, 
so versprechen wir, falls unsere alte Gewohnheit uns den Genuß die 
ses Fleisches unmöglich machen sollte, doch alles damit zusammen 
Gekochte ohne Widerwillen und Zaudern zu genießen“. Zum Schluß 
schwören die Unterzeichneten bei der Heiligen Dreieinigkeit, daß je 
der, der sich eines Verstoßes gegen die übernommenen Verpflichtun 
gen schuldig machen sollte, entweder von ihnen selbst „durch Feuer 
oder Steinigung vernichtet“ oder aber den königlichen Behörden zur 
Bestrafung ausgeliefert werden würde. 
Der katholische Klerus, der indessen an die Aufrichtigkeit dieser 
Beichte nicht recht zu glauben vermochte, unterließ es nicht, die 
Täuflinge aufs strengste zu überwachen. So verpflichtete das neunte 
Konzil von Toledo (655) alle getauften Juden (baptizati), dem bi- 1 
schöflichen Gottesdienst in der Kirche sowohl an christlichen wie 
auch an den jüdischen Feiertagen beizuwohnen. Der Bischof konnte 
auf diese Weise in eigener Person darüber wachen, daß die Juden 
nicht nur die christlichen Feiertage hielten, sondern auch das Be 
gehen der jüdischen Gedenktage in der eigenen Häuslichkeit unter 
ließen. Ein Täufling, der an solchen Tagen bei der bischöflichen 
Kontrolle nicht zur Stelle war, verfiel entweder der Prügelstrafe oder 
mußte seine Sünde durch Beten und Fasten abbüßen. Ob wohl die 
Bischöfe und Priester die ihnen aufgetragenen Spitzeldienste zu 
Ehren der Religion auch gewissenhaft verrichteten? Daran kann 
ebenso gezweifelt werden wie an der Aufrichtigkeit des von den Ge 
fangenen der Kirche gegebenen Versprechens, das mit einem Schwur 
„bei der heiligen Dreieinigkeit“ bekräftigt wurde. Hatte doch der 
Klerus selbst gar manche Übertretung der Kirchenkanons auf sei 
nem Gewissen, so daß das zehnte Konzil von Toledo (656) voll Be 
trübnis die Handlungsweise von Geistlichen festnageln mußte, die,
	        
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