Volltext: Die Geschichte des jüdischen Volkes in Europa (4, Europäische Periode ; Das frühere Mittelalter / 1926)

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Die Periode der Kolonisierung 
daß sie ihren in Südgallien gelegenen Landbesitz nicht schon damals 
an die Franken verloren. 
Die Unterwerfung Galliens durch die Franken wurde erst unter 
den Nachfolgern des Chlodwig zu Ende geführt. Im Jahre 534 fiel 
ihnen Burgund in die Hand, worauf sich die Franken den Weg zum 
Mittelmeere bahnten, Marseille und die ganze Provence besetzten und 
die Westgoten aus Südgallien verdrängten. Der Herrschaftsbereich 
der Westgoten beschränkte sich jetzt in Gallien nur noch auf einen 
Teil des Küstengebietes, auf das sogenannte Septimanien, dessen 
Mittelpunkt die Stadt Narbonne war. Dieser Bezirk von Narbonne 
wurde nun für lange Zeit zum Bestandteil jenes von den Westgoten 
in Spanien begründeten mächtigen Königreiches, dessen Gewalt die 
dortige jüdische Bevölkerung bald in empfindlichster Weise zu spü 
ren bekam (s. unten, § 6). 
§ 5. Das Frankenreich unter den Merowingern 
In der Mitte des VI. Jahrhunderts, zu derselben Zeit, als das by 
zantinische Reich unter Justinian zu hoher Macht gelangt war und 
den größten Teil Italiens unter seine Herrschaft gebracht hatte, be 
festigte sich in Mitteleuropa unter der Herrschaft der Merowinger, 
der Nachfahren des Chlodwig, das große gallisch-germanische Reich 
der Franken. Es erstreckte sich von den nördlichen Ufern des Rheins 
bis zur südlichen Küste des Mittelmeeres. Einer straffen Zentrali 
sierung des vielstämmigen Reiches stand allerdings das von den er 
sten Merowingern eingeführte System der Teilfürstentümer im Wege; 
die verschiedenen Landesteile wurden nämlich, je nach den sie be 
völkernden Stämmen, den einzelnen Angehörigen der Dynastie zuge 
wiesen, bis sich dann schließlich nach langen Wirren im fränki 
schen Staate die vier folgenden Herrschaftsbereiche herausbildeten: 
das romanische Neustrien mit der Hauptstadt Paris, das germanische 
Austrasien, ferner Burgund und das im Süden gelegene Aquitanien. 
Desungeaehtet war aber allen Teilgebieten die gleiche Staatsverfas 
sung gemein, die sich besonders durch das Prinzip der Aufteilung 
der Gewalt zwischen König und katholischem Klerus auszeichnete, 
ein Grundzug, der auch für den byzantinischen Staatsaufbau charak 
teristisch war. Die Juden, deren Volkstum sich mit ihrer Religion 
deckte, unterstanden dabei der Vormundschaft der Kirche. Diese war 
aber um jene Zeit, wie übrigens auch die weltliche Gewalt, von dem
	        
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