Volltext: Gmunden und der Traunsee (V / 1929)

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Gmunden 
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eine Wasserburg, dürfte gleichen Zwecken gedient haben. Jedenfalls bestand bereits im elften 
Jahrhundert „an dem Gemünde der Traun“, und zwar am linken Ufer ein großer Umschlag— 
platz für den Salzverkehr. Von diesem Orte aus hat sich unser Gmunden entwickelt. Zu 
Städten haben sich im Mittelalter nur jene Plätze herausgebildet, in denen ein lebhafter 
Handelsverkehr sich abspielte. So entstanden feste Siedlungen und so führte es zur Bildung 
besonderer Gerichte. 
Fast alle Schriften vermerken, daß Gmunden 1186 mit Mauern und Gräben umgeben 
und 1188 zu einer Landstadt erhoben worden sein soll. Es ist richtig, die Erhebung eines 
Ortes zur Stadt war das Recht des Kaisers und konnte daher Gmunden, das territorial 
dem Markgrafen von Steyr gehörig war, nicht gleich zur Stadt erhoben worden sein. Die 
einzige beweiskräftige Handhabe in dieser Hinsicht liefert uns die 
Urkunde vom 4. Mai 1301, in welcher Herzog Rudolf III. von österreich Gmunden 
ausdrücklich „civitas“ — „Stadt“ nennt und den Geschwornen wie der Gesamtheit der 
Bürger das Recht verleiht, ein eigenes Siegel zu führen. Nun kam aber der Gebrauch 
eines Siegels den Städten immer erst en ach Einführung der Ratsverfassung zu. 
Lahusen, einer der bedeutendsten bayrischen Forscher der Gegenwart, weist bereits 
1222 Eferding als Marktsiedlung nach. (Zur Entstehung der Verfassung bayrisch-österreichischer 
Städte, Berlin 1908.) Wenn in dem großen, handelspolitischen Konkurrenzkampf zwischen 
den Passauer Bischöfen und den Babenbergern die alten Rechte Eferdings in diesem Jahre 
urkundlich unter der ausdrücklichen Bezeichnung „civitas“ bestätigt erscheinen, so ist wohl 
bezüglich Gmundens analog ein gleicher Vorgang anzunehmen. Gmunden besaß also schon 
bor dem Jahre 1301 das Selbstverwaltungsrecht und war daher schon vor dieser Zeit 
Stadt. Vielleicht unmittelbar nach 1213, wo in Gmunden eine landesfürstliche Zollstätte 
errichtet worden war, dürfte ihre Erhebung zur Stadt erfolgt sein. Die gründlichen Studien 
weiland Dr. Krackowizers lassen nichts anderes vermuten. 
Von da an ziehen die historischen Schicksale dieses reizenden Ortes eng verknüpft mit 
der Geschichte sterreichs unter den Habsburgern. Nur die lokalhistorischen interessanten 
Ereignisse seien hier angeführt: Um dem Faustrechte entgegenzutreten, versammelten sich im 
Jahre 1406 die ober- und niederösterreichischen Stände in Wien und faßten wichtige 
Beschlüsse zur Aufrechthaltung der Ordnung. Als politische Macht traten sie oft dem 
Laudesfürsten entgegen. 1466 hatte sich Jörg von Stain gegen den Kaiser aufgelehnt, 
verband sich mi Wilhelm Puchheim, dem Faustrechtsritter. Stain brandschatzte Gmunden 
und Kaiser Friedrich III. war gezwungen, sich von beiden Raubrittern um 10.000 Gulden 
den Frieden zu erkaufen. Durch die Landstände (Prälaten-, Herren-, Ritter- und Bürgerstand) 
war die Macht der landesfürstlichen Herzoge ziemlich beschränkt. Zum Bürgerstand zählten 
die sieben landesfürstlichen Städte: Linz, Steyr, Wels, Enns, Freistadt, Gmunden und 
Vöcklabruck. In diesen landesfürstlichen Städten übte der Stadtrichter die niedere Rechts⸗ 
pflege aus. Den Blutbann als landesfürstliches Lehen, also die Blutgerichtsbarkeit, erhielt 
Gmunden erst im Jahre 1465. 
Für die Ausbreitung des Protestantismus war besonders im südlichen Teil des 
Salzkammergutes der Boden günstig. Schon 1524 führte der Meßpriester Caspar Schilling 
mit Unterstützung der Salinenbeamten die neue Lehre in Gmunden ein, ja 1568 gestattete 
Kaiser Maximilian II. auf Grund des Passauer Vertrages vom 2. August 1552 —RX 
Evangelischen freie Religionsübung. Erst 1597 gelangte die Gegenreformation zum Durchbruch. 
Im großen Bauernkrieg, der so viel Jammer und Elend über unsere Bewohner brachte.
	        
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